Was passiert, wenn der Arbeitgeber zu viel Lohn ausweist?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Enthält die Lohnabrechnung falsche Angaben, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verlangen, eine irrtümlich ausgewiesene Summe ausgezahlt zu bekommen. Über ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 7 SLa 378/24) berichtet das Fachportal «Haufe.de». 

Im Kern der Entscheidung ging es um die Frage: Was passiert, wenn der Arbeitgeber falsch abrechnet? Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der die Ansicht vertrat, er habe Anspruch auf den Lohn gemäß seiner Abrechnung. Die wies wegen einer fehlerhaften Neuberechnung des Gehalts im August 2023 eine Gutschrift zugunsten des Arbeitnehmers in Höhe von fast 7.000 Euro aus. 

Der seit längerem arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer forderte laut «Haufe.de» die Auszahlung des Betrags und machte zudem Schadenersatz geltend. Seine Krankenkasse forderte eine Nachzahlung, da sie vermutete, zu viel Krankengeld geleistet zu haben.

Lohnabrechnung ist keine Anspruchsgrundlage 

Vor dem LAG Köln hatte der Arbeitnehmer keinen Erfolg. Zum einen stellt eine Lohnabrechnung dem Gericht zufolge keine Anspruchsgrundlage dar. Zum anderen sei die besagte Lohnabrechnung, die auf mehreren Rückrechnungen basierte, offensichtlich falsch, so das Urteil.

Eine Lohnabrechnung stelle regelmäßig keine rechtsgestaltende Willenserklärung dar, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie dient primär Informationszwecken. Sie hat laut Urteil auch nicht den Zweck, streitig gewordene Ansprüche endgültig festzulegen. Bei einem Irrtum könne keine Seite die andere am Inhalt der Mitteilung festhalten. Laut Urteil hat der Kläger demnach weder Anspruch auf Zahlung der geforderten Summe, noch auf Schadenersatz. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg. 

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?