Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Anspruch auf Weihnachtsgeld: Was steht im Vertrag?

«Eine Anspruchsgrundlage kann etwa ein Tarifvertrag oder ein Arbeitsvertrag sein», erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ist dort ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ausdrücklich geregelt, muss der Arbeitgeber die Zahlung leisten. Allerdings kann darin auch festgelegt sein, dass vergleichbare Leistungen – wie etwa eine Jahresprämie – angerechnet werden dürfen. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld möglicherweise mit anderen Zahlungen verrechnet.

Auch Betriebsvereinbarungen können eine Grundlage sein. Allerdings kann darin auch festgelegt sein, dass vergleichbare Leistungen – wie etwa eine Jahresprämie – angerechnet werden dürfen. In diesem Fall wird das Weihnachtsgeld möglicherweise mit anderen Zahlungen verrechnet.

Gleichbehandlung ist Pflicht

Steht im Vertrag nichts von Weihnachtsgeld, hat man grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Doch es gibt Ausnahmen. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter fair zu behandeln. Zahlt der Arbeitgeber also Weihnachtsgeld an einige Angestellte, muss er sicherstellen, dass alle vergleichbaren Beschäftigten ebenfalls berücksichtigt werden. 

Wird man selbst ausgeschlossen, während Kollegen das Geld erhalten, muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund dafür vorweisen können. Andernfalls kann ein Anspruch auf die Zahlung bestehen.

Freiwilligkeitsvorbehalt: Kein Anspruch für die Zukunft

Arbeitgeber können sich jedoch absichern, indem sie einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt nutzen. Das bedeutet: Das Unternehmen Der Chef erklärt bei der Auszahlung ausdrücklich, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist und keinen Anspruch für die kommenden Jahre begründet. Dieser Vorbehalt muss eindeutig formuliert sein – entweder im Arbeitsvertrag oder schriftlich bei der Auszahlung. 

Fehlt ein solcher Hinweis, kann durch wiederholte Zahlungen drei Jahre hintereinander ein Anspruch entstehen. Das nennt sich «betriebliche Übung». In diesem Fall müsste der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auch im vierten Jahr zahlen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag – im Mai stehen einige Feiertage an. Doch gerade bei Minijobbern, die nicht an jedem Tag der Woche arbeiten, kann das Fragen zu den Themen Gehalt und Arbeitszeiten aufwerfen. Was gilt?

Eine Umfrage unter Personalentscheidern zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin auf Anwesenheitspflichten setzen. Gleichzeitig nennen Befragte konkrete Faktoren, die die freiwillige Rückkehr ins Büro beeinflussen.

Die Arbeitskosten im Gastgewerbe in Deutschland sind bis zum Jahr 2025 auf 27,40 Euro je Arbeitsstunde gestiegen. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Im Jahr 2020 hatten die Kosten noch bei 20,90 Euro gelegen. Daraus ergibt sich ein Anstieg um 31,1 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.