Wer ist verantwortlich, wenn die KI Fehler macht?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schnell mal einen Text umformulieren oder auf Rechtschreibung prüfen: Da greifen viele mittlerweile auf die Hilfe von KI-gestützten Tools zurück. Gerade im Arbeitsalltag sind KI-Anwendungen - insbesondere zur Textverarbeitung - bereits weit verbreitet. Aber was, wenn sich dadurch ein Fehler einschleicht?

«Das kommt darauf an, auf wessen Veranlassung die KI genutzt wird», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denn wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI verlangt, ist er generell auch für die potenziellen Fehler verantwortlich. Ganz grundsätzlich müssen Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass Beschäftigte das nötige Kompetenztraining für den Umgang mit den jeweiligen Tools bekommen.

Wann Beschäftigte selbst verantwortlich sind

Nutzt man KI-gestützte Tools im Job allerdings eigeninitiativ, sieht das anders aus. Beschäftigte sind für ihre Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Bei Problemen, etwa weil eine Mail oder Präsentation fehlerhaft war, können sich Arbeitnehmende dann nicht darauf berufen, dass die Fehler von der KI generiert wurden. Vielmehr müssen Arbeitnehmende die Ergebnisse eigenverantwortlich überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. 

Sie müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie Urheberrechte Dritter beachten und mit unternehmens- und personenbezogenen Daten sensibel umgehen. 

Diese Vorgaben gelten auch, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI zwar erlaubt, aber zusätzlich die Anweisung gibt, die Ergebnisse auf Richtigkeit zu überprüfen, erklärt die Fachanwältin weiter. Hier trage man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ebenfalls selbst die Verantwortung für potenzielle Fehler.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg. 

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.