Wer zahlt bei Schäden in der Ferienwohnung?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Einmal nicht richtig hingeschaut und schon kracht die Vase auf den Boden - im Urlaub im Ferienhaus kann schnell mal etwas zu Bruch gehen und der Vermieter oder die Vermieterin verlangt Schadenersatz. «Grundsätzlich sind Mieterinnen und Mieter über ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie in der Ferienwohnung einen Schaden verursachen», sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. 

Bei gemieteten Ferienwohnungen sollte der Versicherungsschutz die Räumlichkeiten und das Inventar der Reiseunterkunft abdecken. Dafür müssen Schäden an gemieteten Sachen jedoch mitversichert sein. 

Dies gilt auch im Fall eines Akkubrands. Wenn das mitgebrachte E-Bike plötzlich Flammen fängt oder etwa der Handyakku explodiert, haftet man für dadurch entstandene Brandschäden an der gemieteten Wohnung. Sofern Mietsachschäden an unbeweglichen und an beweglichen Sachen aber im Vertrag mit eingeschlossen sind, reguliert auch hier die Privathaftpflichtversicherung.

Aber Achtung: Je nach Anbieter und Umfang der Versicherung kann es im Schadenfall Einschränkungen und Ausschlüsse geben. Sie sollten also schon vor Urlaubsbeginn die Versicherungsbedingungen genauestens überprüfen.

Diebstahl und Raub: Hausratsversicherung mit Außenversicherung

Doch nicht jeder Schaden ist selbst verursacht. Bei Einbrüchen in die abgeschlossene Ferienwohnung bietet die Hausratsversicherung mit ihrer integrierten Außenversicherung den besten Schutz. Diese deckt den Hausrat auch über die eigenen vier Wände hinweg und gilt weltweit. Der Außenversicherungs-Zeitraum ist dabei je nach Anbieter begrenzt, liegt aber meist bei mindestens drei Monaten.

«Die Außenversicherung gilt für eigenen Hausrat, der im In- und Ausland – beispielsweise bei einem Einbruch in die verschlossene Reiseunterkunft – gestohlen wird». Auch hier lohnt sich vorab ein genauer Blick auf etwaige Ausschlüsse und Entschädigungsgrenzen im Vertrag, denn der Schutz gilt nicht immer für alle Gegenstände: «Große Unterschiede gibt es beispielsweise bei Bargeld und Wertsachen», warnt die BdV-Vorständin.

Kommt es noch schlimmer und einem werden unter Androhung von Gewalt Gegenstände aus der Unterkunft entwendet, ist von Raub die Rede. «Dieser ist oftmals mitversichert. Dann erstattet die Versicherung zum Neuwert», so Boss. In diesem Fall muss die angedrohte Gewalttat vor Ort verübt worden sein, und der Raub ist umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.