Zählen Eiswürfel zum Getränk?

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Wer sich sein Bier- oder Cola-Glas im Restaurant oder Biergarten ganz genau anschaut, wird feststellen: Dort ist ein kleiner Füllstrich zu sehen. Der ist «kein Deko-Element, sondern gesetzliche Pflicht», wie Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern sagt. 

Zumindest bei bestimmten Getränken: So müssen in der Gastronomie Wasser, Saft, Softgetränke, Bier und Wein in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden - und zwar bis zu dieser Markierung. «Das bedeutet für uns Verbraucherinnen und Verbraucher eine Garantie, dass wir wirklich die Menge bekommen, die wir auch bezahlt haben», so Ernährungsexpertin Krehl.

Tricksereien sind nicht erlaubt

Tricksereien sind dabei nicht erlaubt: Eiswürfel zählen nicht zur Getränkemenge, Zitronenscheiben und Schaum ebenso wenig, heißt es von der Verbraucherzentrale. Entscheidend ist, dass so viel Flüssigkeit im Glas ist, dass der Füllstrich erreicht wird. 

Geregelt ist übrigens auch, wie diese Markierung auszusehen hat: Laut einem Informationsblatt der Eichaufsichtsbehörden muss der Füllstrich mindestens 10 Millimeter lang sein. Und: Bei schäumenden Getränken wie Bier muss er mindestens 20 Millimeter vom oberen Rand des Glases entfernt sein, damit es auch bis zur Markierung befüllt werden kann. 

Zu wenig Getränk im Glas - und nun? 

Der Gastronom war beim Ausschank etwas knauserig? Leichte Abweichungen vom Füllstrich gelten als zulässig, bei deutlichen haben Gäste das Recht, sich nachschenken zu lassen. Daniela Krehl rät: «Nicht zögern und einfach nachfragen.» 

Übrigens muss längst nicht jedes Getränk in einem Glas oder Becher mit Füllstrich ausgeschenkt werden. Ausgenommen sind: 

  • Kaffee, Tee und Kakao. Das gilt auch dann, wenn sie - etwa im Falle eines Irish Coffee - mit Alkohol gemischt sind.
  • Frisch gemixte Getränke, die aus drei oder mehr Getränken bestehen, Cocktails oder Milchshakes zum Beispiel.
  • Getränke, die hauptsächlich aus Eis oder halbgefrorenen Zutaten bestehen, etwa Slushes.

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