Zählt Umziehen und Duschen im Betrieb zur Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sind Umkleide-, Dusch- und Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit? Darüber musste zuletzt das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 212/23) entscheiden. Der Bund-Verlag erklärt die Details des Urteils. Demnach lassen sich folgende Richtlinien festhalten:

  • Umkleidezeiten: Das An- und Ablegen spezieller Arbeitskleidung im Betrieb ist Arbeitszeit, wenn die Kleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben ist und der Arbeitgeber die Kleidung stellt - so auch die ständige Rechtsprechung des BAG.
  • Wegezeiten: Auch Wege vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz und zurück gehören zur Arbeitszeit, sofern die Arbeitskleidung nur im Betrieb getragen werden darf.
  • Duschzeiten: Duschzeiten sind dann vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer während der Arbeit so stark verschmutzt, dass ihm nicht zugemutet werden kann, seine Privatkleidung anzuziehen oder den Heimweg anzutreten, ohne sich vorher gewaschen zu haben. Maßstab sei dabei aber nicht das subjektive Empfinden des einzelnen Arbeitnehmers, sondern eine objektive Einzelfallbetrachtung.

Ist Duschen Arbeitszeit? Frage bleibt Einzelfallentscheidung

Ob Arbeitnehmer die Zeit fürs Duschen tatsächlich vergütet bekommen, hängt also immer auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Ausschlaggebend ist etwa, wie schmutzig Beschäftigte bei der Arbeit werden - nicht jede körperliche Anstrengung lasse das Duschen notwendig erscheinen, so das Bundesarbeitsgericht. Der konkrete Grad der Verschmutzung müsse im Einzelfall geprüft werden. 

Entscheidend kann auch sein, ob das Duschen fremden Bedürfnissen dient - der Arbeitgeber das Duschen also ausdrücklich angeordnet hat oder es aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, weil etwa mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Wie lang Duschen ist genug geduscht?

In dem konkreten Fall forderte ein Containermechaniker von seinem Arbeitgeber die Vergütung für Umkleide-, Körperreinigungs- und Wegezeiten. Er musste bei seiner Arbeit zum Beispiel Container abschleifen und nachlackieren. Nach der Arbeit zieht sich der Arbeitnehmer im Betrieb um, duscht im Betrieb und legt die verschmutzte Arbeitskleidung zur Reinigung durch den Arbeitgeber ab. Diese Zeiten wollte er vergütet bekommen.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall zur neuen Verhandlung an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zurückverwiesen. Zwar steht dem BAG-Urteil nach fest, dass der Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung der Dusch- und Umkleidezeiten hat. Die Parteien streiten aber noch darüber, ob und in welchem Umfang aber Körperreinigungs- und Umkleidezeiten anfallen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.

Im Eifer des Gefechts den Job gekündigt und es anschließend bereut? Kommt schonmal vor. Aber: Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Trends kommen, Trends gehen - so auch in diesem Jahr. Welches Essen ist nun angesagt, wohin reisen Hipster und wie streichen Trendsetter ihre Zimmerdecke? Ein Prognoseversuch.

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.