Zahl der Insolvenzen im August gestiegen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2023 um 13,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Im Juli 2023 hatte sie bereits um 23,8 Prozent gegenüber Juli 2022 zugenommen (Tageskarte berichtete). Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 um ein Fünftel gestiegen

Im 1. Halbjahr 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 8.571 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 20,5 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Halbjahr 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 13,9 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2022 hatten die Forderungen bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen.

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es insgesamt im 1. Halbjahr 2023 in Deutschland 25,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 54,1 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 41,3 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 2,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

Im 1. Halbjahr 2023 gab es zudem 33.140 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im 1. Halbjahr 2023 um 1,9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 gesunken.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.