Die Deutsche Bahn will den Konsum alkoholischer Getränke bis zum 15. Oktober 2026 an allen rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland untersagen. Für die Gastronomie an den Bahnhöfen soll das Verbot jedoch ausdrücklich nicht gelten. Nach Angaben des Unternehmens dürfen Gäste in den lizenzierten Restaurants, Bars und Cafés weiterhin Bier, Wein oder Spirituosen konsumieren. Auch die Bordgastronomie in den Fernzügen bleibt vorerst von den Plänen unberührt.
Bahnhofsgastronomie bleibt von neuer Regelung ausgenommen
Wie die Deutsche Bahn mitteilt, soll das Alkoholkonsumverbot auf Bahnhofshallen, Bahnsteige und weitere öffentlich zugängliche Bereiche ausgeweitet werden. Ausgenommen seien jedoch die gastronomischen Betriebe innerhalb der Bahnhöfe. Dort könne Alkohol weiterhin ausgeschenkt und konsumiert werden. Ebenso bleibe das Mitführen alkoholischer Getränke in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen erlaubt.
Die Umsetzung erfolgt über das Hausrecht der Bahn. Dafür sollen die Hausordnungen an den Stationen in den kommenden Wochen gemeinsam mit Kommunen und Behörden angepasst werden. Bereits heute gelten entsprechende Alkoholkonsumverbote an mehr als 30 Bahnhöfen.
Auch Bordbistros und Restaurants in Fernzügen bleiben unverändert
Für Reisende in den Fernverkehrszügen ändert sich nach derzeitigem Stand ebenfalls nichts. Die Deutsche Bahn plant nach eigenen Angaben kein generelles Alkoholverbot in ihren Zügen. In den Bordbistros und Restaurants werden alkoholische Getränke weiterhin angeboten. Auch mitgebrachter Alkohol darf an Bord konsumiert werden, sofern andere Fahrgäste dadurch nicht beeinträchtigt werden.














