Deliveroo in Frankreich wegen Scheinbeschäftigung verurteilt

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Der Online-Essenslieferdienst Deliveroo will gegen eine Verurteilung in Frankreich wegen Scheinbeschäftigung in Berufung gehen und am aktuellen Einsatzkonzept seiner Essenskuriere festhalten. «Deliveroo bleibt auf dem französischen Markt aktiv», teilte das Unternehmen am Mittwoch in Paris mit. Das Unternehmen werde weiterhin mit einem Modell operieren, das seinen unabhängigen Essenskurieren eine flexible und gut bezahlte Tätigkeit biete.

Ein Pariser Strafgericht hatte Deliveroo am Vortag zu 375 000 Euro Strafe verurteilt, weil es seine Kuriere in der strittigen Periode von 2015 bis 2017 mit Blick auf die damalige Geschäftspraxis hätte einstellen müssen. Drei Verantwortliche des Unternehmens wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Deliveroo wies die Sichtweise des Gerichts zurück. In sechs vorangegangenen Zivilentscheidungen sei die damalige Geschäftspraxis für gesetzeskonform befunden worden.

Das Einsatzkonzept für die Essenskuriere habe sich inzwischen weiterentwickelt und entspreche noch mehr den Erwartungen der Essensboten, die selbstständig bleiben wollten, teilte Deliveroo mit. Das Gerichtsurteil habe keinen Einfluss auf das aktuelle Geschäftsmodell und die heutige Zusammenarbeit mit den Kurieren. (dpa)


 

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