Gastro-Sperrstunde in «Hotspots» in NRW

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Mit schärferen Kontaktbeschränkungen als von Bund und Ländern vereinbart will Nordrhein-Westfalen gegen den sprunghaften Anstieg der Corona-Infektionen kämpfen. Für die Gastronomie wird in allen Kommunen mit hohen Neuinfektionszahlen eine Sperrstunde zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr eingeführt. Die neuen Regeln sollen am Samstag in Kraft treten und gelten zunächst bis Ende Oktober. Das beschloss das Landeskabinett am Freitag.

«Der Schlüssel zum Erfolg gegen die zweite Welle ist die deutliche Reduzierung von sozialen Kontakten», sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nach einer Schalte mit den Oberbürgermeistern und Landräten. Er warnte eindringlich vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus. «Im Umgang mit der Corona-Pandemie geht es auch in diesen Tagen ums Ganze», sagte der Bewerber um den CDU-Vorsitz. «Wir haben heute die höchsten Zahlen überhaupt in diesem Jahr.» Das Virus breite sich besonders da aus, wo Menschen auf engstem Raum zusammenlebten. Auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe habe wieder zugenommen.

Laschet sprach von einer «Jahrhundertpandemie». Noch gebe es kein Medikament und keinen Impfstoff gegen Corona. Aus den stark steigenden Infektionszahlen dürften keine stark steigenden Zahlen in Krankenhäusern und Intensivstationen werden. Aber ein Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen und dem Herunterfahren der Wirtschaft wie im Frühjahr müsse «mit aller Kraft» verhindert werden.

KONTAKTE: NRW bleibt bei seinen strengen Kontaktbeschränkungen. Abweichend von gemäßigteren Empfehlungen der Bund-Länder-Konferenz dürfen sich in NRW weiterhin nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen - unabhängig von der Infektionslage. Die Bund-Länder-Einigung vom vergangenen Mittwoch sieht eine Beschränkung auf zehn Personen erst vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen in einer Kommune auf 50 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen steigt. In NRW dürfen sich bei Erreichen dieser 50er-Warnstufe schon seit vergangenem Montag außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Ausgenommen sind Beerdigungen: Bei ihnen gilt auch bei erhöhten Inzidenzwerten keine feste Personenobergrenze, dafür aber eine Maskenpflicht. Sonderregeln gibt es auch für standesamtliche Trauungen. Ob Weihnachtsgottesdienste gefeiert werden können, dazu könne man derzeit noch nichts sagen, so Laschet.

PRIVATBEREICH: In den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – greift die schwarz-gelbe Landesregierung nach wie vor nicht ein. Sie empfiehlt aber dringend, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.

SPERRSTUNDE: Die Sperrstunde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr gilt in Kommunen mit 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb sieben Tagen. In der Zeit müssten alle gastronomischen Betriebe schließen. Alkohol darf dann auch an Tankstellen und Kiosken nicht mehr verkauft werden Düsseldorf und Köln hatten in dieser Woche bereits Sperrstunden zwischen 1.00 und 6.00 Uhr morgens eingeführt.

NRW setzt mit dem Kabinettsbeschluss landesweit eine Bund-Länder-Einigung um, die die Ministerpräsidenten in dieser Woche mit der Bundeskanzlerin erzielt hatten. In Köln klagt jetzt ein Gastwirt gegen die Sperrstunde, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Freitag erklärt, die Sperrstunde in Berlin halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.

CORONA-ZAHLEN: Nach Angaben des Landeszentrums für Gesundheit wurden am Freitag in NRW im Vergleich zum Vortag 2154 mehr Infizierte gemeldet. Aktuell seien damit 14 400 Menschen in NRW nachweislich infiziert. Auch Bielefeld und Bonn gehören jetzt zu den Risikogebieten, die die 50er-Warnstufe überschritten haben. Neben zahlreichen Großstädten im Rheinland und in Westfalen gilt inzwischen fast das gesamte Ruhrgebiet als Risikogebiet. Von den 18 Millionen Einwohnern in NRW lebten bereits 13 Millionen in einer Region mit mindestens 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Sieben-Tage-Zeitraum, sagte Laschet.

KONTAKTNACHVERFOLGUNG: In den NRW-Gesundheitsämtern fehlen nach Angaben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) aktuell rund 2300 Menschen zur Verfolgung von Corona-Kontaktketten. Derzeit seien rund 2200 Beschäftigte mit der Aufgabe befasst. Nötig wären dafür allerdings etwa 4500 Leute. Auch wenn derzeit überall in den Verwaltungen Personal umgeschichtet werde, bleibe eine Lücke von rund 1000 Menschen. Deshalb solle versucht werden, weitere Reserven zu mobilisieren - etwa mit befristeten Einstellungen mithilfe von Landeshilfen.

FESTE: Bei einer Inzidenz von 35 oder mehr Infektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen dürfen an Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der eigenen vier Wände höchstens 25 Personen teilnehmen. Das gilt ab Montag (19. Oktober). Bei einer Inzidenz von 50 sind nur noch höchstens zehn Teilnehmer erlaubt.

SCHULEN: Zurückhaltend zeigte sich Laschet bei der Frage, ob in den NRW-Schulen wieder eine Maskenpflicht im Unterricht eingeführt werde. Noch seien ja Herbstferien, sagte er. Einen Beschluss dazu gebe es noch nicht. «Wir sind noch im Gespräch.» (dpa)


 

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