Gericht untersagt Weiterverkauf von Reservierungen für Oktoberfesttische

| Gastronomie Gastronomie

Die Wiesnwirte haben im Kampf gegen den Weiterverkauf von Oktoberfesttischen zu horrenden Preisen einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München I verurteilte am Freitag eine Eventagentur, die Reservierungen im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten hatte, dies künftig zu unterlassen. Zudem muss sie über ihre Quellen und den Umfang der Verkäufe Auskunft geben und ist grundsätzlich verpflichtet, Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Normalerweise fallen für Reservierungen auf dem Oktoberfest keine eigenen Kosten an, die Reservierenden müssen aber Verzehrgutscheine erwerben. Bei der Ochsenbraterei belaufen sich diese laut Gericht maximal auf rund 400 Euro für einen Tisch mit zehn Personen - also einen Bruchteil des von der Eventagentur aufgerufenen Preises.

Das Gericht befand das Angebot der Agentur für «irreführend» und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Anbieter könne seinen Kunden gar keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung verschaffen. Die Ochsenbraterei verbiete nämlich den Weiterverkauf von Tischreservierungen an kommerzielle Wiederverkäufer.

Dieses Verbot sei wirksam, befand das Gericht - unter anderem, weil die Reservierung personalisiert sei und einen Hinweis darauf enthalte, dass sie nicht übertragbar sei. Damit liege der Sachverhalt anders als in einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008, auf das sich die Eventagentur berufen hatte und in dem es um den Wiederverkauf von Bundesligakarten gegangen war.

Zudem betonte das Gericht, dass das Veräußerungsverbot einen «anerkennenswerten Zweck» verfolge, nämlich «ein sozialverträgliches Preisgefüge sicherzustellen und damit auch weniger wohlhabenden Bürgern einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum Oktoberfest zu ermöglichen».

«Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist», hieß es von der Ochsenbraterei. Auch der Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer, zeigte sich glücklich über das Urteil. «Ich finde, es ist Recht gesprochen worden», sagte er.

Inselkammer sieht in der Entscheidung ein «deutliches Signal, dass diese Machenschaften» unterbunden werden könnten. Nun habe man eine klare Handhabe gegen die Verkäufer, die versuchten, «mit überhöhten Preisen Kasse zu machen». Er geht davon aus, dass die Personalisierung der Reservierungen, die für die Entscheidung des Gerichts eine zentrale Rolle gespielt hatte, bei allen Wirten Standard ist.

Zudem warnte Inselkammer Gäste, bei Reservierungen im Internet grundsätzlich vorsichtig zu sein - insbesondere wenn die Preise sehr hoch seien. So manches Angebot sei betrügerisch, und es komme immer wieder vor, dass Gäste mit vermeintlichen Reservierungen dann ohne Tisch dastünden.

Der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) schicke am Freitag «einen herzlichen Glückwunsch» in Richtung Ochsenbraterei. Das Urteil beende das «leistunslose Abzocken». Die Wiesn sei etwas für alle - «auch für den kleinen Geldbeutel», betonte er. Man müsse sich nicht für «horrende Summen» Karten auf dem Grau- oder Schwarzmarkt besorgen. Dies könne nun unterbunden werden.

Bei der beklagten Eventagentur war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Auf ihrer Homepage bot sie am Freitagmittag für das kommende Jahr zwar keine Tische für die Ochsenbraterei an, allerdings von diversen anderen Zelten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Internationale WM-Gäste sorgen in nordamerikanischen Restaurants für Debatten über Trinkgeldregeln. Viele Betriebe reagieren mit automatischen Servicegebühren auf ausbleibende Zahlungen.

Die Gastronomie-Marke Kneipe 80 plant eine Tournee durch Deutschland und Österreich. Dabei ergänzen neue Standorte und diverse Gastspiele bei Großveranstaltungen das bisherige Portfolio des Konzeptgebers Marc Uebelherr.

Zwei-Sterne-Koch Daniel Gottschlich plant für 2028 die Eröffnung eines zweiten Restaurantkonzepts. Das neue Projekt soll unabhängig vom Ox & Klee betrieben werden und nach Unternehmensangaben Kulinarik, Technologie und Inszenierung zu einem immersiven Gastronomieerlebnis verbinden.

Casualfood nimmt am Flughafen Düsseldorf den ersten Slim Chickens Standort an einem deutschen Airport in Betrieb. Das Konzept ergänzt das gastronomische Portfolio des Flughafens um ein weiteres internationales Angebot.

Superschmarrn erweitert sein Filialnetz und will im Juli 2026 einen fünften Standort am Friedensplatz in Bonn eröffnen. Hinter dem Gastronomiekonzept stehen die Gastronomen Gunilla und Thomas Hirschberger, die unter anderem als Gründer der Marken Sausalitos und Hans im Glück bekannt sind.

Mit deutlichen Worten kritisiert Jürgen Dollase die Präsentation der Michelin-Sterne 2026. Sein Kommentar richtet sich sowohl gegen den Ablauf der Veranstaltung als auch gegen die Ausrichtung des Guide Michelin.

Die Sommelier-Union Deutschland blickt auf ihr fünfzigjähriges Bestehen zurück und bestätigt im Rahmen des Sommelier-Campus die Vereinsführung um Präsidentin Yvonne Heistermann.

Applaus, Emotionen und strahlende Gewinner: Bei der Verleihung des Michelin Guide Deutschland 2026 traf sich die Spitze der deutschen Gastronomie. Unsere große Bildergalerie zeigt die schönsten Momente des Abends.

Mit der Verleihung von drei Michelin-Sternen gehört das L.A. Jordan in Deidesheim zur Spitzengruppe der ausgezeichneten Restaurants. Veröffentlicht wurden nun auch Auszüge aus den Bewertungen der Michelin-Inspektoren zu mehreren Menügängen.

Der Michelin Guide Deutschland 2026 umfasst insgesamt 339 Sterne-Restaurants im gesamten Bundesgebiet. Das Restaurant L.A. Jordan in Deidesheim steigt als Neuzugang in die Drei-Sterne-Kategorie auf, während vier Betriebe zwei Sterne erstmals erhalten.