Kirchengemeinde darf Kita-Koch nicht wegen Kirchenaustritt feuern

| Gastronomie Gastronomie

In der Regel geht es Arbeitgeber nichts an, welcher Religion Beschäftigte angehören. Anders kann das bei kirchlichen Arbeitgebern aussehen. Aber auch hier kommt es auf die Tätigkeit an, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (PDF), auf das der Bund-Verlag verweist.

Demnach darf eine evangelische Kirchengemeinde einem Koch, der in einer ihrer Kindertagesstätten tätig ist, nicht einfach fristlos kündigen, wenn dieser aus der Kirche austritt. Bei einem Mitarbeiter im Küchendienst stellt die Kirchenzugehörigkeit keine wesentliche und berechtigte Anforderung an den Arbeitnehmer dar, erklärt der Bund-Verlag.

Koch hatte kaum Kontakt zu den Kindern

Der Koch war seit 1995 in einer Kita der Kirchengemeinde beschäftigt. 2019 trat er aus der evangelischen Landeskirche aus. Nachdem die Gesamtkirchengemeinde davon erfahren hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich und fristlos. Für die Gemeinde hatte der Koch mit seinem Austritt schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen.

Der Koch argumentierte, sein Kontakt mit den Kindern habe sich auf die Ausgabe von Getränken beschränkt. Auch mit dem pädagogischen Personal in der Kita habe er nur zu organisatorischen Fragen gesprochen.

Schon das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart hatte die Kündigung für unwirksam erklärt, wie der Bund-Verlag schreibt. Gegen dieses Urteil hatte die Kirchengemeinde Berufung eingelegt.

Auch die zweite Instanz hielt die Kündigung für unwirksam und wies die Berufung zurück. Für das Landesarbeitsgericht stellte Loyalitätserwartung der Gemeinde keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Kochs dar. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter aus Politik und Gesellschaft diskutierten beim "Burger Dialog" in einem Berliner McDonald's Restaurant über die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement von rund 27 Millionen Menschen in Deutschland.

60 Seconds to Napoli eröffnet im Juli ihren zweiten Standort in München. Wie die Gustoso Gruppe mitteilt, entsteht das neue Restaurant in der Hohenzollernstraße 11 in Schwabing, wo zuvor ein Betrieb der Marke Cotidiano ansässig war. 

Die Unternehmensgruppe Lerch Genusswelten hat das Restaurant und die Eventlocation „Die Villa“ in Biberach eröffnet. Das Gebäude aus dem Jahr 1915 wurde in den vergangenen Monaten saniert und für die gastronomische Nutzung umgebaut.

«In der Mokka-Milch-Eisbar hat sie mich geseh'n, in der Mokka-Milch-Eisbar, da ist es gescheh'n.» So lautet der Refrain eines DDR-Schlagers von 1969. Für das legendäre Lokal gibt es nun ein Comeback.

Die niederländische Gastronomiemarke Zusje plant einen zweiten Standort in Deutschland. Wie das Unternehmen mitteilt, soll das neue Restaurant Ende Juli 2026 im Andreas Quartier in Düsseldorf eröffnen. Der Standort befindet sich an der Mühlenstraße 32 in der Düsseldorfer Altstadt.

Der Gründer der Bewegung Slow Food, Carlo Petrini, ist tot. Wie die Organisation Slow Food mitteilte, starb Petrini am 22. Mai 2026 im italienischen Bra im Alter von 76 Jahren.

Der französische Sternekoch Guy Savoy ist als erstes Mitglied aus der Gastronomie in die Académie des Beaux-Arts aufgenommen worden. Mit der Aufnahme des 72-Jährigen gehört erstmals ein Koch der traditionsreichen französischen Kunstakademie an.

Balthasar Ress und die Kuffler Gruppe betreiben jetzt gemeinsam die Ress & Rosso Weinlounge am Opernplatz in Frankfurt am Main. Das Angebot befindet sich direkt vor der Fassade der Alten Oper, gegenüber dem Eingang des Café Rosso.

Fahrdienstleister Uber ist an einer Komplettübernahme des Essenslieferdienstes Delivery Hero interessiert. Das Unternehmen bestätigte ein Interesse durch den US-Konzern, der bereits ein Fünftel der Anteile hält und Zugriff auf weitere Aktien hat.

Musik vom Plattenteller, wohlige Atmosphäre, entspannter Hörgenuss. Immer mehr Listening-Bars öffnen, scheinen einen Nerv zu treffen. Draußen «ballert der Alltag», drinnen kommt man gemeinsam runter.