Landgericht München verhandelt Corona-Klagen gegen Versicherungen

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Das Münchner Landgericht verhandelt am Freitag (9.30 Uhr) zum ersten Mal coronabedingte Klagen gegen Versicherungen, die ihren Kunden die Kosten pandemiebedingter Betriebsschließungen nicht ersetzen. Angesetzt sind insgesamt vier mündliche Verhandlungen, Kläger sind drei Gastronomen und eine Kinderkrippe. Weitere Prozesse werden nach den sommerlichen Gerichtsferien folgen.

Seit Beginn der Corona-Krise gibt es vor allem von Wirten und Hoteliers zahlreiche Beschwerden gegen ihre jeweiligen Versicherer. Viele Betriebe sind zwar gegen Betriebsschließung versichert, doch sind Pandemien in Standardpolicen nicht ausdrücklich gedeckt. In anderen Fällen sind zwar Schließungen auf Grundlage des

Infektionsschutzgesetzes versichert, doch sind dann oft bestimmte Krankheiten genannt - Covid-19 als neue Diagnose gehört nicht dazu. Bundesweit gibt es Dutzende ähnlicher Klagen.

In Bayern hatten nach den Protesten mehrere Versicherungen - unter anderem die Allianz und die Versicherungskammer - zugesagt, dass sie den betreffenden Firmenkunden freiwillig 10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze zahlen. Hinzu kommen die staatlichen Hilfen, die nach Schätzung des bayerischen Wirtschaftsministeriums etwa 70 Prozent der Verluste abdecken.

Ganz grundsätzlich haben mehrere Versicherungen in den vergangenen Wochen betont, dass sie für nicht gedeckte Schäden auch nicht zahlen wollen.

Dass bei einer Versicherung gegen eine Betriebsschließung kein Deckungsschutz gegen Krankheiten oder Erreger wie Covid-19 oder Corona bestehen muss, wenn diese nicht ausdrücklich vertraglich benannt sind, hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Eilverfahren entschieden. (Tageskarte berichtete) - Mit Material der dpa


 

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