Merkblatt für Gastronomen: Take-Away-Essen im eigenen Behälter holen

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Restaurants haben im November zu: Sie dürfen, wegen der steigenden Corona-Fälle und dem damit verbundenen Beschränkungen, nur noch Essen außer Haus verkaufen.

Wer unnötigen Verpackungsmüll vermeiden will, kann sein eigenes Geschirr oder sein Transportbehältnis mitbringen, um die Speisen abzuholen. Allerdings müssen dabei einige zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden, informiert Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kunde trägt Verantwortung

Kunden tragen die Verantwortung für die Sauberkeit, für das Material und die Eignung ihrer gewählten Behältnisse. Ist der Behälter des Kunden ungeeignet oder gibt etwa ungewünschte Stoffe ab, trage laut Stähle der Gastronom rechtlich keine Verantwortung dafür. Das gilt auch für Kaffee-to-go-Becher: Ist der Becher des Kunden etwa schmutzig, kann die Servicekraft das Befüllen verweigern.

Im Restaurant oder an der Theke müssen Mitarbeiter darauf achten, dass das Geschirr des Kunden nicht durch den ganzen Betrieb wandert, erklärt Stähle. Alles müsse an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.

Zahlen und Fakten im Überblick

Was Gastronomen im Detail noch beachten müssen, hat der Lebensmittelverband in einem Merkblatt (PDF) zusammengefasst.

Übrigens: Die Menge an Verpackungsmüll wächst weiter. Neuster Höchststand bei Verpackungsabfällen in Deutschland liegt nach Angaben des Umweltbundesamtes bei 227,5 Kilo pro Kopf und Jahr. (dpa)


 

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