Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz wird novelliert. Medienberichten zufolge sollen Privatpersonen ihre Wohnung künftig 60 Tage im Jahr vermieten dürfen. Dazu müssen sich die Vermieter beim Bezirk registrieren lassen und die Registrierungsnummer in den Inseraten angeben. Die Neufassung des Gesetzes soll im kommenden Frühjahr in Kraft treten und den Kampf gegen professionelle Anbieter erleichtern.











