Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Senat bei der Öffnung von Hotels für den touristischen Betrieb ab dem 25. Mai den Rücken gestärkt. Die Richter lehnten den Eilantrag eines Hotelbetreibers ab, der schon vor diesem Datum wieder vollständig öffnen wollte. «Berliner Hotels bleiben grundsätzlich bis zum 24. Mai 2020 für Touristen geschlossen», teile das Gericht am Dienstag mit. Erst am Tag danach, dem 25. Mai, dürfen die Herbergen demnach wieder vollständig aufmachen.
Ganz geschlossen waren Hotels in der Corona-Krise nie. Geschäftsleute durften dort weiterhin übernachten. Das konnte allerdings die drastischen Umsatzeinbußen der Branche nicht ausgleichen, zumal in der Krise auch beruflich deutlich weniger Reisen anstanden. Mit der möglichen Rückkehr der Touristen hoffen die Betreiber, dass sich ihre wirtschaftliche Notlage bald entschärft.
Zumindest in Berlin müssen sie sich aber noch gut eine Woche gedulden. «Zwar stelle das Verbot einen schwerwiegenden Eingriff sowohl in die Berufsfreiheit als auch in das Eigentumsrecht der Antragstellerin dar», teilte das Gericht mit. Das Öffnungsverbot für Touristen sei aber gerechtfertigt. Schließlich diene es «dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit wie möglich vorzubeugen und damit zugleich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der übertragbaren Krankheit Covid-19 innerhalb der Bevölkerung zu verringern.» (dpa)