Booking.com muss Verbot von Bestpreisklauseln europaweit umsetzen

| Hotellerie Hotellerie

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com zur Abschaffung von engen und weiten Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Gatekeeper kommt dieser Verpflichtung nun nach und informierte seine Hotelpartner in Europa über das Ende der Ratenparitätsklauseln in seinen Verträgen. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.

Parallel zur Umsetzung der DMA-Verpflichtungen zeichnet sich zudem eine Gesetzgebung auf höchster europäischer Ebene ab: Seit Mitte 2020 streiten mehr als 300 deutsche Hotels und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Hotels fordern Schadensersatz wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking.com. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2023 ausgesetzt, um dem EuGH zwei Fragen vorzulegen, eine davon, ob die Bestpreisklauseln notwendige Vertragsnebenabreden in dem Vertragsverhätlnis zwischen Booking.com und den Hotels sind.

Booking.com argumentierte, die Klauseln seien nötig, um „treuwidriges“ Verhalten der Hotels wie "Trittbrettfahren" zu verhindern. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumente bereits 2021 zurück, erklärte die Klauseln für wettbewerbswidrig und betonte Booking.com's großen Marktanteil bei Hotelbuchungsportalen. In der Vorlage seiner Schlussanträge am 06.Juni bestätigte Generalanwalt Collins nun weitgehend diese Position und formulierte, dass die Klauseln voraussichtlich nicht unerlässlich für den Vertragszweck seien und somit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

"Mit der europaweiten Rücknahme von Bestpreisklauseln noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraums bis 12. November 2024 will Booking.com vermutlich weiteren negativen Schlagzeilen zu seinem langjährigen unfairen Geschäftsgebahren zuvorkommen", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschlands (IHA).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einer Recherche des Hamburger Abendblatts sind in zehn Hamburger Hotels von Novum Hospitality Geflüchtete untergebracht. Für das Holiday Inn – the niu Quay in Harburg hat die Sozialbehörde eine Räumung bis Ende Juni 2027 angekündigt.

Wien führt ab Januar 2027 eine strikte Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen ein und verschärft die Regeln für Umwidmungen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Das Rocco Forte Hotel Hotel Amigo in Brüssel präsentiert die Neugestaltung von drei Suiten, zu denen die neuen Grand Place Suites sowie die neu gestaltete Blaton Suite gehören. 

Maritim bestätigt den Datendiebstahl bei iHotelier und den Versand von 8.716 E-Mails an Gäste. Amadeus nennt den 11. September als Tag der Entdeckung. Die Atlantic Hotels bestätigen separat einen Angriff auf ihre Websites.

Die Five E Group übernimmt zum 1. Oktober das Management der Weißen Wiek in Boltenhagen. Das Lindner Hotel erhält einen neuen Namen; das Beech Resort wird weitergeführt.

Valk Exclusief hat den Baubeginn für ein Hotel im ehemaligen Postsortierzentrum an der Kölner Stolkgasse bekannt gegeben. Geplant sind 338 Zimmer, Suiten und Apartments; die Eröffnung ist für 2028 vorgesehen.

Im Rahmen der zwölften Ausgabe der World Spa Awards sind die Auszeichnungen für herausragende Betriebe und Marken der Wellness- und Spa-Branche vergeben worden. Das Guerlain Wellness Spa im Waldorf Astoria New York sicherte sich den Titel als bestes Hotel-Spa der Welt.

Das SO/ Berlin Das Stue wird im ersten Quartal 2027 in Sofitel Berlin Das Stue umbenannt und damit Teil des Portfolios der Luxusmarke Sofitel. Nun soll das Haus an die Standards der Marke angepasst werden.

Novum Hospitality hat die Schließung des Crowne Plaza Frankfurt bestätigt und nennt mehrere Mängel am Gebäude. Die Unternehmensmitteilung enthält keine Angaben zu den von der NGG genannten Kündigungen im Betriebsrat.

Der Michelin Guide führt 2026 insgesamt 130 deutsche Hotels mit einem, zwei oder drei Keys. Sechs Häuser bestätigen die höchste Einstufung, zehn Hotels erhalten erstmals einen Key und sieben kommen neu in die Kategorie mit zwei Keys.