Diskussion um Hotel Rheinfels: Gerd Ripp kann Schlossherr bleiben

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In den letzten Monaten ist das Romantik Hotel  Schloss Rheinfels in die Schlagzeilen geraten. Grund: Der Ur-Urenkel des letzten deutschen Kaisers hat medienwirksam Ansprüche auf die Burg Rheinfels nebst integriertem Vier-Sterne-Superior-Hotel angemeldet. Jetzt steht fest, der bekannte Hotelbetreiber Gerd Ripp wird Hotelchef bleiben, selbst wenn das Schloss an „den Preußen“ gehen sollte.

Direkt nach Bekanntwerden der Klage äußerste Ripp sein Befremden: „Nach fast einem Jahrhundert und mehreren Millionen Euro an Investitionen mit einer 300-seitigen Klageschrift direkt vor Gericht zu ziehen, empfinde ich als äußerst befremdlich und eines angesehenen Adelsgeschlechts wie dem der Hohenzollern nicht angemessen“.  

Der Ur-Urenkel des letzten deutschen Kaisers, Georg Friedrich Prinz von Preußen, hatte im letzten Frühjahr Ansprüche auf die Burg Rheinfels und das Romantik-Hotel angemeldet und sich dabei auf einen Vertrag zwischen der Familie Hohenzollern und der Preußischen Krongutsverwaltung von 1924 berufen. Rechtsnachfolger der Verwaltung ist das Land Rheinland-Pfalz, beziehungsweise die Stadt St. Goar, mit der Ripps Unternehmen (Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG) einen 99-jährigen Erbpachtvertrag, mit einer Option auf weitere 99 Jahre, hält.

Inzwischen hat sich Gerd Ripp mit dem Generalbevollmächtigten des Hauses Hohenzollern und dem Rechtsanwalt des Prinzen ein persönliches Gespräch auf Rheinfels geführt.  Beide Vertreter des ehemaligen Adelsgeschlechts versichert, dass in dem Falle des Obsiegens der Preußen Gerd Ripp den gleichen Erbpachtvertrag, mit gleichen Konditionen, angeboten würde, den Ripp auch mit der der Stadt St. Goar hat.
 

Eigentlich sollte der Fall bereits am 25. Oktober 2018 vor dem Koblenzer Landgericht verhandelt werden angesetzt. Der Termin sollte Klarheit darüber bringen, ob eine Klage überhaupt zulässig ist. Aus dem Termin wurde aber nichts, da der Richter erkrankt war.

Auch Ripp von „Entspannung“ spricht, will der renommierte Hotelbetreiber den für den 28. Februar anberaumten Prozesstermin abwarten, denn dann komme es darauf an, das Gesagte auch schriftlich zu bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat, zusammen mit St. Goar und der Hotelbetriebs-GmbH, die Abweisung der Klage beantragt, sollte das Gericht – was Ripp jedoch für unwahrscheinlich hält – die Klage allerdings zulassen, dem Kläger recht geben und den Pachtvertrag für ungültig erklären, würde dies für St. Goar eine finanzielle Katastrophe bedeuten: Investitionen in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro müsste sie an die Betriebs-GmbH zurückzahlen, wurde seinerzeit in einer Pressemitteilung des Hotels verlautbart.


 

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