Dorint verbucht trotz unzulässiger Verfassungsbesschwerde Teilerfolg

| Hotellerie Hotellerie

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschwerde der Dorint-Hotelgruppe für unzulässig erklärt. (Az. 1 BvR 1073/21) Dorint spricht trotzdem von einem Teilerfolg, da das Gericht festlege, dass Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssten. Aus Sicht von Dorint dürfe die bisherige Obergrenze von 54,5 Millionen Euro keinen Bestand mehr haben. Das Gericht erwartet nun eine ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes bevor es wieder tätig wird.

Dorint hatte in seiner 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. (Tageskarte berichtete). In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatli-chen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Verfassungsrichter begründen die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz möglicher-weise Entschädigungsansprüche ergeben. Zu dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag sein erstes Urteil.

Dorint wertet den Spruch dennoch als Teilerfolg, da das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Gruppe bestätige, dass, wenn Kompensationen für Corona-Maßnahmen gezahlt würden, diese gleichberechtigt gewährt werden müssten. 
Dazu heißt es im offiziellen Schriftsatz: „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkun-gen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleich-heitswidrig benachteiligen (vgl. BVerfGE 121, 317 <370>)“.

Darüber hinaus verweise das Gericht auf das Unionsrecht, das seinen Mitgliedsstaaten eine Entschädigung nach Art.107 Abs. 2 Buchstabe b AEUV ermögliche, so Dorint. Die Verfassungsrichter hielten hier fest: „Eine höhere Gewährung von Zuwendungen erscheint daher nicht von vornherein beihilferechtlich ausgeschlossen.“

„Ich gehe davon aus, dass das BVerG den BGH in seiner Randnummer 30 impliziert, darum gebeten hat, sich in der morgen anstehenden Entscheidung in Sachen Worm ./. Land Brandenburg AZ III ZR 79/21 zu den gesetzlichen Entschädi-gungsvorschriften der §§ 56 & 65 IfSG verfassungskonform zu äußern und zu entscheiden“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Gruppe heute zur bereits veröffentlichten dpa-Meldung. Und das mit hoffnungsvollem Blick in Richtung neue Bundesregierung. Letztendlich hat das BVerG dem Normgeber somit den Hinweis gegeben, die Entschädi-gungen gleichberechtigt zu konzipieren. 

„Das zeigt mir, dass die Bundesregierung eindeutig verpflichtet ist, entsprechende neue Regelungen in die Überbrü-ckungshilfen zu implementieren. Es muss eine relative Schadensobergrenze mit 95 Prozent – wie von der Kommission vorgegeben – festgelegt werden, die diese ungleiche, absolute Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro ablösen muss. Ich denke, dass sowohl Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck als auch Finanzminister Christian Lindner in Kürze entsprechend reagieren werden“, so Iserlohes Forderung an die Bundesregierung. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Numa Group übernimmt den Anbieter Lisbon Serviced Apartments und erweitert damit das Portfolio in Lissabon um 19 Objekte. Die Integration in die eigene Technologieplattform soll nun die betriebliche Effizienz der Unterkünfte steigern.

Relais & Châteaux erweitert das eigene Portfolio um zehn neue Mitglieder. Die Neuzugänge erstrecken sich über mehrere Kontinente und umfassen Standorte in Frankreich, England, Italien, der Schweiz, Portugal, Japan, Mexiko sowie den Vereinigten Staaten.

Die Hotelgruppe Meininger Hotels erweitert ihr Portfolio um einen ersten Standort in Schottland. Am 5. August eröffnet das Unternehmen das Meininger Hotel Edinburgh Haymarket. Das Haus im West End ist das 38. Hotel im Portfolio.

Drei Hotellerie-Manager​​​​​​​ haben die neue Hotelmarke LikeStay gegründet. Hinter dem Konzept stehen Max Luscher, Constantin Rehberg und Andreas Brennfleck. Das erste Hotel soll das bisherige Batschari Palais in Baden-Baden werden, das künftig unter dem Namen LikeStay Premium Baden-Baden betrieben werden soll.

Die nordrhein-westfälischen Tourismusregionen sind für die Sommerferien nach eigenen Angaben gut gebucht - für Kurzentschlossene gibt es aber noch genügend freie Betten. Vor allem Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie Bauernhof-Urlaube sind gefragt.

Das Sofitel Frankfurt Opera nutzt seine exklusive Dachterrasse für ein temporäres Gastronomiekonzept. An vier Terminen im August bietet das Hotel einen Barbetrieb für externe Besucher an.

Anzeige

Warum Gästedaten so wertvoll sind und wie sie am sinnvollsten gemanagt werden, um für KI-Anbindung und Automatisierung möglichst großen Nutzen zu stiften, erklärt dailypoint-Geschäftsführer Dr. Michael Toedt in der 8. Folge des HotelPartner-Podcasts „AUSGEBUCHT!“.

Die Radisson Hotel Group baut ihre internationale Präsenz im ersten Halbjahr 2026 durch zahlreiche Neueröffnungen und Vertragsabschlüsse in verschiedenen Marktsegmenten deutlich aus.

Novum Hospitality ist derzeit mit mehreren Themen in den Schlagzeilen. Jetzt hat die Hamburger Hotelgruppe ihren Wiedereintritt in den Hotelverband Deutschland (IHA) sowie in die DEHOGA-Landesverbände bekannt gegeben.

Die MHP Hotel AG plant gemeinsam mit Projektentwickler Midstad ein neues Hotel der Marriott-Marke Autograph Collection in Düsseldorfs Innenstadt. Das Haus mit rund 180 Zimmern soll bis 2029 im Gebäudeensemble an der Kasernenstraße und im Carsch-Haus entstehen.