Drohende Millionenstrafe: Frankreich nimmt Booking.com ins Visier

| Hotellerie Hotellerie

Die französische Wettbewerbsbehörde DGCCRF hat Booking.com offiziell angewiesen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundlegend zu überarbeiten. Bis zum 31. Dezember 2025 muss das in den Niederlanden ansässige Unternehmen seine Verträge mit französischen Hoteliers an europäisches und nationales Recht anpassen. Andernfalls droht Booking.com ab dem 1. Januar 2026 ein empfindliches tägliches Zwangsgeld, das sich auf eine Gesamtsumme von bis zu 69,35 Millionen Euro belaufen könnte.

Die Anordnung der DGCCRF basiert auf der EU-Verordnung 2019/1150, bekannt als P2B-Verordnung, sowie dem französischen Handelsgesetzbuch. Im Kern geht es um Klauseln, die als „offensichtlich unausgewogen zum Nachteil der französischen Hoteliers“ eingestuft wurden. Ziel der P2B-Verordnung ist es, mehr Fairness und Transparenz in die Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Vermittlungsdiensten und deren gewerblichen Nutzern zu bringen.

Die Forderungen der französischen Behörde sind vielfältig: Plattformen wie Booking.com müssen demnach die Zugänglichkeit und Verständlichkeit ihrer AGB sicherstellen. Jede geplante Änderung dieser Bedingungen muss gewerblichen Nutzern auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Auch die Offenlegung von Informationen über zusätzliche Vertriebskanäle und Partnerprogramme, über die die Angebote der Hoteliers vermarktet werden könnten, wird verlangt. Im Falle einer Mediation sollen die Kosten gerecht zwischen den Parteien aufgeteilt werden, basierend auf Vorschlägen des Mediators.

IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe sagte: "Unsere Freunde vom französischen Hotelverband UMIH haben heute einen großen Erfolg im Ringen mit Booking.com um ein faireres Miteinander erreicht: Das Pariser Wirtschaftsministerium hat die Anpassung von 44 Klauseln und Praktiken in den Verträgen zwischen Hoteliers und Booking.com angeordnet. Nun heißt es: Mehr Transparenz bei Algorithmen, ausbalanciertere Vertragsbedingungen und Respekt vor der Preishoheit der Hotels."

Denn ein weiterer entscheidender Punkt ist die Verpflichtung der Plattform, in ihren AGB die Kriterien für das Ranking von Angeboten transparent darzulegen und deren relative Gewichtung zu begründen. Zudem muss bei Änderungen der AGB eine angemessene Vorankündigungsfrist eingehalten werden, wobei Ausnahmen gemäß der P2B-Verordnung eng begrenzt sind. Bei der Suspendierung oder Kündigung eines Nutzerkontos ist die Plattform angehalten, dem betroffenen Unternehmen eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, bevor die Maßnahme in Kraft tritt.

Gewicht legt die DGCCRF auch auf den Verstoß gegen Artikel L. 442-1, I, 2° des französischen Handelsgesetzbuchs. Dieser Artikel verbietet es, die andere Partei zu Verpflichtungen zu drängen oder zu unterwerfen, die ein erhebliches Ungleichgewicht in den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien schaffen. Explizit wird die Behinderung der kommerziellen und tarifären Freiheit der Hoteliers als Verstoß gegen diesen Artikel genannt.

Booking.com äußert sich zu den Vorwürfen

Booking.com hat sich zu den Entwicklungen geäußert und betont, eng mit den französischen Behörden zusammenzuarbeiten. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Wir arbeiten eng mit der DGCCRF zusammen, um auf ihre Bedenken einzugehen und Lösungen zu finden, die weiterhin dazu beitragen, die Nachfrage für unsere Unterkunftspartner in Frankreich zu steigern und dabei gleichzeitig den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden. Obwohl Booking.com mit dem Ergebnis der Untersuchung nicht einverstanden ist, arbeiten wir aktiv daran, jegliche Bedenken auszuräumen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelimmobilienmarkt sieht sich im Jahr 2026 einer Neujustierung gegenüber, bei der insbesondere das Segment der Serviced Apartments durch effiziente Betriebsmodelle und hohe Auslastung an Dynamik gewinnt. Institutionelle Investoren setzen verstärkt auf die Bonität und Transparenz von Betreibern in Kombination mit stabilen Mikrolagen.

Das Fünf-Sterne-Hotel Usedom Palace in Zinnowitz auf Usedom hat seinen Betrieb eingestellt. Nach 125 Jahren ging die Geschichte des Traditionshauses mit dem letzten Betriebstag am 30. November zu Ende. Als Grund für die Schließung nannten die Eigentümer die generell schwierige wirtschaftliche Lage der Hotellerie.

Premier Inn hat sein Deutschland-Portfolio auf insgesamt 64 Hotels erweitert. Mit dem neuesten Haus im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen betreibt der britische Hotelbetreiber nun fünf Standorte in der baden-württembergischen Landeshauptstadt und insgesamt sechs in der Region Stuttgart.

Die TT Hospitality übernimmt das Management des ehemaligen IBB Hotel Ingelheim und betreibt es ab dem 1. Dezember 2025 als Hotel Das Karl. Das Haus, das zur Unternehmensgruppe Gemünden/Molitor gehört, legt den Fokus auf Geschäftsreisende und Privataufenthalte in zentraler Lage der Kreisstadt Ingelheim.

Ein Hotel, das den Fokus auf die mentale Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Kultur legt, ein von Auszubildenden geführtes Restaurant und eine Systemgastronomie, die auf Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt setzt – an Arbeitgeber-Konzepte wie diese gingen am Mittwochnachmittag insgesamt 16 Hospitality HR Awards.

Hyatt hat einen umfassenden Expansionsplan für die kommenden zwei Jahre in Portugal und Kap Verde bekanntgegeben. Bis 2027 soll sich die Anzahl der Hyatt-Hotels in der Region durch die Eröffnung von vier neuen Standorten verdreifachen.

In Osnabrück hat das erste Hotel der Marke Prize by Radisson mit dem neuen Designkonzept eröffnet. Das Hotel vereint urbanes Design mit digitalen Services. Es ist das erste Haus der Marke, in dem das weiterentwickelte Konzept umgesetzt wurde.

Das Pannonia Tower Hotel im österreichischen Parndorf plant eine Erweiterung. Neben dem bestehenden 4-Sterne-Haus soll ein zweites Hotelgebäude mit rund 300 zusätzlichen Zimmern entstehen.

Nach kurzer Vorbereitungszeit betreibt die DQuadrat Living GmbH seit dem 17. November nun auch ihr zweites Accor Franchisehaus, das ibis Styles Tübingen, und erweitert damit die Marktpräsenz in der Neckar-Alb-Region.

Kurzzeitvermietung verändert Städte, Märkte und Machtverhältnisse. Was als Sharing-Idee begann, ist heute ein milliardenschweres Ökosystem mit massiven Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige und die Gesellschaft. In ihrem Podcast sprechen Marco Nussbaum und Otto Lindner darüber, warum diese Debatte für die Zukunft der Hotellerie so entscheidend ist.