Drohende Millionenstrafe: Frankreich nimmt Booking.com ins Visier

| Hotellerie Hotellerie

Die französische Wettbewerbsbehörde DGCCRF hat Booking.com offiziell angewiesen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundlegend zu überarbeiten. Bis zum 31. Dezember 2025 muss das in den Niederlanden ansässige Unternehmen seine Verträge mit französischen Hoteliers an europäisches und nationales Recht anpassen. Andernfalls droht Booking.com ab dem 1. Januar 2026 ein empfindliches tägliches Zwangsgeld, das sich auf eine Gesamtsumme von bis zu 69,35 Millionen Euro belaufen könnte.

Die Anordnung der DGCCRF basiert auf der EU-Verordnung 2019/1150, bekannt als P2B-Verordnung, sowie dem französischen Handelsgesetzbuch. Im Kern geht es um Klauseln, die als „offensichtlich unausgewogen zum Nachteil der französischen Hoteliers“ eingestuft wurden. Ziel der P2B-Verordnung ist es, mehr Fairness und Transparenz in die Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Vermittlungsdiensten und deren gewerblichen Nutzern zu bringen.

Die Forderungen der französischen Behörde sind vielfältig: Plattformen wie Booking.com müssen demnach die Zugänglichkeit und Verständlichkeit ihrer AGB sicherstellen. Jede geplante Änderung dieser Bedingungen muss gewerblichen Nutzern auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Auch die Offenlegung von Informationen über zusätzliche Vertriebskanäle und Partnerprogramme, über die die Angebote der Hoteliers vermarktet werden könnten, wird verlangt. Im Falle einer Mediation sollen die Kosten gerecht zwischen den Parteien aufgeteilt werden, basierend auf Vorschlägen des Mediators.

IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe sagte: "Unsere Freunde vom französischen Hotelverband UMIH haben heute einen großen Erfolg im Ringen mit Booking.com um ein faireres Miteinander erreicht: Das Pariser Wirtschaftsministerium hat die Anpassung von 44 Klauseln und Praktiken in den Verträgen zwischen Hoteliers und Booking.com angeordnet. Nun heißt es: Mehr Transparenz bei Algorithmen, ausbalanciertere Vertragsbedingungen und Respekt vor der Preishoheit der Hotels."

Denn ein weiterer entscheidender Punkt ist die Verpflichtung der Plattform, in ihren AGB die Kriterien für das Ranking von Angeboten transparent darzulegen und deren relative Gewichtung zu begründen. Zudem muss bei Änderungen der AGB eine angemessene Vorankündigungsfrist eingehalten werden, wobei Ausnahmen gemäß der P2B-Verordnung eng begrenzt sind. Bei der Suspendierung oder Kündigung eines Nutzerkontos ist die Plattform angehalten, dem betroffenen Unternehmen eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, bevor die Maßnahme in Kraft tritt.

Gewicht legt die DGCCRF auch auf den Verstoß gegen Artikel L. 442-1, I, 2° des französischen Handelsgesetzbuchs. Dieser Artikel verbietet es, die andere Partei zu Verpflichtungen zu drängen oder zu unterwerfen, die ein erhebliches Ungleichgewicht in den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien schaffen. Explizit wird die Behinderung der kommerziellen und tarifären Freiheit der Hoteliers als Verstoß gegen diesen Artikel genannt.

Booking.com äußert sich zu den Vorwürfen

Booking.com hat sich zu den Entwicklungen geäußert und betont, eng mit den französischen Behörden zusammenzuarbeiten. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Wir arbeiten eng mit der DGCCRF zusammen, um auf ihre Bedenken einzugehen und Lösungen zu finden, die weiterhin dazu beitragen, die Nachfrage für unsere Unterkunftspartner in Frankreich zu steigern und dabei gleichzeitig den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werden. Obwohl Booking.com mit dem Ergebnis der Untersuchung nicht einverstanden ist, arbeiten wir aktiv daran, jegliche Bedenken auszuräumen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Hotelmarke Ruby expandiert mit der Eröffnung des Ruby Frida nach Stockholm. Das neue Haus im Stadtteil Kungsholmen setzt auf ein von den 1960er Jahren inspiriertes Designkonzept.

Deutschlands Beherbergungsbetriebe haben im Mai 2026 insgesamt 49,2 Millionen Übernachtungen verbucht. Der Zuwachs von 3,8 Prozent wurde von Gästen aus dem Inland getragen, während die Auslandsnachfrage leicht zurückging.

Düsseldorf weist einer Analyse von Listflix zufolge unter deutschen Städten ab 300.000 Einwohnern die höchste Dichte an Beherbergungsbetrieben auf. In der Gruppe von 100.000 bis unter 300.000 Einwohnern liegt Heidelberg vorn.

Riadh Ben Ali aus dem Kastens Hotel Luisenhof wurde als erster Concierge in Hannover in die Vereinigung Les Clefs d'Or aufgenommen. Die internationale Organisation zeichnet damit die Fachkompetenz des Hotelmitarbeiters aus.

Die Hotelgruppe Ensana Hotels eröffnet mit dem Sairme South ihren ersten Standort in Georgien. Das neue Haus im Kaukasus legt einen Schwerpunkt auf medizinische Wellness-Anwendungen.

Die Fattal Hotel Group hat mit dem Erwerb des The Blakely Hotel in New York erstmals ein Objekt in den USA übernommen. Nach einer geplanten Sanierung ist die Wiedereröffnung für Mitte 2027 vorgesehen.

Die Göbel Hotels starten im Oktober mit dem Green Trail Hotel in Korbach eine neue Budget-Marke. Das Projekt umfasst 41 Zimmer und setzt auf ein energetisches Konzept mit Photovoltaik und Wärmepumpen.

Union Investment hat das Hotel Hilton Garden Inn in Innsbruck an die Schiehser Hotels Gruppe veräußert. Wie das Unternehmen mitteilte, werde der bisherige Betreiber das Haus auch in Zukunft unter der Marke Hilton Garden Inn weiterführen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt erzielte im ersten Halbjahr 2026 ein Transaktionsvolumen von 741 Millionen Euro. Trotz eines Rückgangs gegenüber dem Vorjahr blicken Experten für das Gesamtjahr optimistisch auf die Zwei-Milliarden-Euro-Marke.

Kleine Hotels und Gasthöfe stehen in Nordrhein-Westfalen unter Druck. Während die Zahl der Beherbergungsbetriebe binnen zehn Jahren deutlich sank, wuchs das Bettenangebot – und Ferienunterkünfte legten stark zu.