Eilverfahren: a&o klagt gegen Beherbergungsverbot in Hamburg

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„Ich bin optimistisch, dass das Beherbergungsverbot auch in Hamburg fallen wird“, erklärt Oliver Winter, „es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass es nicht darauf ankommt, wo man sich aufhält, sondern wie man sich verhält“, so der Gründer und CEO von Europas größter Hostelkette. Hamburg zählt zu den a&o-stärksten Standorten: Die Berliner Gruppe ist hier allein mit vier Häusern, insgesamt 4.000 Betten, vertreten.

Für Rechtsanwalt Moritz Quecke, der die Klage für a&o heute im Eilverfahren beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht hat, besteht kein Zweifel: „Das Hamburger Beherbergungsverbot leidet nicht nur an rechtsstaatswidrigen handwerklichen Mängeln, es lässt sich schlichtweg überhaupt nicht umsetzen – weder seitens der Hoteliers noch vonseiten der Gäste.“ Quecke geht davon aus, dass „die Hamburger Regelung das Schicksal der Beherbergungsverbote der meisten anderen Bundesländer teilen wird“.


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Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und das Saarland haben es bereits wieder außer Kraft gesetzt; in Bayern ist das Verbot am Wochenende ausgelaufen, Mecklenburg-Vorpommern will die Auflagen in den kommenden Tagen lockern.

„Sicheres Reisen auch weiterhin“

„Bei a&o und in der ganzen Branche werden täglich mustergültig und verantwortungsvoll alle Hygienemaßnahmen zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern umgesetzt“, betont Oliver Winter, „wir wollen auch weiterhin sicheres Reisen ermöglichen – dafür stehen unsere Mitarbeiter jeden Morgen auf. Und dafür kämpfen wir auch juristisch, falls nötig!“


 

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