In Niedersachen und in Brandenburg wird der Widerstand gegen das Beherbergungsverbot bald vor Gericht ausgetragen. Ein Hotelier aus dem Harz bereitet eine Klage vor. In Brandenburg geht es um eine einstweilige Verfügung. Auch in der Politik nimmt die Kritik am Beherbergungsverbot zu.
Hotelier aus dem Harz bereitet Klage gegen Beherbergungsverbot vor
Ein Hotelier aus dem Harz will nach Angaben des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Niedersachsen gerichtlich gegen das Beherbergungsverbot des Landes vorgehen. Im Laufe der Woche solle eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht werden, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Rainer Balke am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. «Wir hoffen, dass die so schnell wie möglich tätig werden.»
Balke kritisierte, das Urlaubsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots treffe das Kerngeschäft der Tourismusindustrie, obwohl es bisher keine großen Corona-Ausbrüche in der Branche gegeben habe. Schon am ersten Wochenende des neuen Beherbergungsverbots hätten die Telefone der Hoteliers nicht mehr still gestanden, weil Reisende verunsichert seien. «Das Ganze ist wie erwartet in Chaos gemündet», sagte Balke. Viele Urlauber wollten demnach ihre Reisen stornieren und das Geld zurück haben, obwohl ihr Herkunftsort nicht von dem Verbot betroffen sei. Das führe zu Konflikten.
In Niedersachsen sind seit Montag touristische Übernachtungen für Menschen aus 28 deutschen Regionen verboten, sofern sie keinen negativen Corona-Test vorweisen können. Am Wochenende, als das Verbot in Kraft trat, waren lediglich 12 Regionen davon betroffen.
Brandenburgs Gastgewerbe prüft Vorgehen gegen Beherbergungsverbot
Der DEHOGA in Brandenburg prüft juristische Schritte gegen ein coronabedingtes Beherbergungsverbot. «Wir werden prüfen (...), dass wir eine einstweilige Verfügung für Brandenburg ansetzen gegen das Beherbergungsverbot», sagte Brandenburgs DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke am Montag der Deutschen Presse-Agentur.
Es sei nicht sinnvoll, wenn Gäste tagsüber eine Hochzeitsfeier feiern könnten, aber nicht übernachten dürften, wo sie niemanden ansteckten. Der Verband rechnet wegen des Übernachtungsverbots für Gäste aus Corona-Hotspots mit großen wirtschaftlichen Ausfällen. Die Hoteliers bekämen bereits massenhaft Stornierungen herein.
Ein Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellte einen Eilantrag gegen die Brandenburger Corona-Verordnung beim Verwaltungsgericht Potsdam. Gerichtssprecher Ruben Langer bestätigte den Eingang. Die «Märkische Allgemeine» aus Potsdam berichtete am Montag, der Betrieb halte das Beherbergungsverbot für rechtswidrig, undurchführbar und unverhältnismäßig. Der Gerichtssprecher sagte, das Verwaltungsgericht habe aber darauf verwiesen, dass es Bedenken gegen die Zuständigkeit habe, weil sich der Antrag gegen die komplette Verordnung und nicht gegen einen Verwaltungsakt wende.
Die meisten Bundesländer hatten am Mittwoch beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. In Brandenburg gilt dies seit Juni für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Gäste aus dem Nachbarland Berlin dürfen deshalb nicht mehr in Brandenburg übernachten. Besuche und Ausflüge sind aber noch erlaubt. Die Kritik am Beherbergungsverbot nimmt zu. (Tageskarte berichtete)
(dpa)