Hotelverband: Booking.com verstößt gegen DMA-Vorschriften

| Hotellerie Hotellerie

Seit dem 14. November 2024 ist Booking.com verpflichtet, das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) einzuhalten (Tageskarte berichtete). Doch das marktdominante Buchungsportal hat es nach Einschätzung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) versäumt, die notwendigen Änderungen gegenüber seinen Hotelpartnern fristgerecht umzusetzen.

Der Hotelverband sowie der europäische Dachverband HOTREC sind der Ansicht, dass der von Booking.com vorgelegte Compliance-Bericht mehrere im DMA festgelegte Verpflichtungen nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. „Booking.com hält die DMA-Auflagen noch immer nicht ein. Die Hotellerie in Deutschland und Europa ist das ewige Auf-Zeit-Spielen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen leid und fordert eine zeitnahe und konsequente Sanktionierung durch die Europäische Kommission,” erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht nach sorgfältiger Analyse der aktuellen Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) von Booking.com sowie der Regelungen des DMA weiter erhebliche Verstöße, die die Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie massiv beeinträchtigen. Auch die Ausführungen von Booking.com im Rahmen des heute in Brüssel von der EU-Kommission organisierten Workshops zur Einhaltung der DMA-Vorschriften durch Booking.com konnten die Bedenken der Hotellerie in keinster Weise zerstreuen, im Gegenteil. „Aktuell ist Booking.com noch weit davon entfernt, die Anforderungen des DMA zu erfüllen“, bewertet Tobias Warnecke, Geschäftsführer beim Hotelverband Deutschland, die derzeitige Situation.

Der Hotelverband sieht insbesondere bei den folgenden Praktiken Verstöße von Booking.com gegen zentrale Vorschriften des DMA:

Paritätsklauseln und Preissteuerung
Artikel 5(3) DMA zielt darauf ab, Paritätsklauseln von Gatekeepern zu verhindern und Hotels die Freiheit zu geben, auf anderen Plattformen oder Kanälen günstigere Raten anzubieten. Trotz dieses Verbots übt Booking.com aber weiterhin indirekten Druck auf Hotels aus, indem es, aus der eigenen Marge, Zimmerpreise rabattiert („Undercutting“) und damit den Wettbewerb auf anderen Kanälen verzerrt und de facto die gleichen negativen Ergebnissen wie mit Paritätsklauseln erreicht.

Ranking-Manipulation
Hotels, die günstigere Preise auf anderen Kanälen anbieten, werden durch schlechtere Rankings in der Suchergebnisliste von Booking.com benachteiligt, was einen Verstoß gegen Art. 6(5) DMA darstellt. Dies stellt eine subtile, aber effektive Umgehung des Verbots von Paritätsklauseln dar.

Einschränkungen der Kundenkommunikation (Art. 6(10) DMA):
Booking.com schränkt Hotels weiterhin ein, mit Gästen direkt zu kommunizieren, bis die Buchung vollständig abgewickelt ist. Dies beeinträchtigt die Möglichkeit der Hoteliers, direkte Kundenbeziehungen aufzubauen, und widerspricht Art. 6(10) des DMA, der eine freie Interaktion zwischen Hotels und Reisenden vorsieht.

Andere von Booking.com eingeführte Änderungen seien entweder kosmetischer Natur, wie z. B. der Zugang zu Daten, oder würden überhaupt nicht umgesetzt. So hätten beispielsweise Hotels, die die Vorauszahlungsoption von Booking.com nutzen wollen, keine Auswahlmöglichkeit bezüglich des Zahlungsdienstleisters. Ebenso auffallend und besorgniserregend sei die Tatsache, dass es das Unternehmen versäumt habe, auf Bedenken hinsichtlich des Rankings einzugehen. Nach wie vor herrsche Intransparenz darüber, wie die Algorithmen von Booking.com funktionieren. 

„Das sehen wir anders“, schreibt Peter Lochbihler, Global Head of Public Affairs bei Booking.com, auf LinkedIn. Das Unternehmen habe in einem öffentlichen Compliance-Workshop in Brüssel detailliert seine Maßnahmen zur Implementierung der DMA-Regeln dargelegt. 
 Im öffentlichen Compliance-Workshop heute in Brüssel haben wir detailliert unsere Maßnahmen zur Implementierung der DMA-Regeln dargelegt. Die Aufzeichnung des Workshops ist voraussichtlich ab morgen auf den Seiten der Europäischen Kommission verfügbar.

Booking sagt in einem offiziellen Statement: „Wir halten daran fest, dass Booking.com in Übereinstimmung mit dem Digital Markets Act im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) arbeitet - wie wir am 13. November 2024 bekannt gegeben haben. Nach der Einstufung von Booking Holdings als Gatekeeper haben wir uns mit der Europäischen Kommission und den relevanten Interessengruppen beraten, diese Gespräche haben zur Entwicklung unserer Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften beigetragen. Wir werden weiterhin konstruktive Diskussionen mit der Europäischen Kommission und anderen Interessengruppen führen und uns darauf konzentrieren, auch weiterhin die Erfahrung zu bieten, die sowohl unsere Reisekunden als auch unsere Partner erwarten, indem wir Innovationen vorantreiben und vertrauenswürdige Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die ihren sich kontinuierlich weiterentwickelnden Bedürfnissen gerecht werden.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

BWH Hotels hat Gäste über einen monatelangen Zugriff auf Reservierungsdaten informiert. Laut einem Schreiben des Technologiechefs Bill Ryan waren personenbezogene Daten betroffen, Zahlungsinformationen jedoch nicht.

Laut einer Marktanalyse von Christie & Co erzielen privat geführte Hotels in Wien höhere Zimmerpreise als Markenhotels. Gleichzeitig nimmt der Wettbewerbsdruck im Wiener Hotelmarkt nach Angaben des Unternehmens weiter zu.

Das Wirtschaftsmagazin Forbes führt den Motel-One-Mitgründer Dieter Müller in seiner aktuellen Liste der Milliardäre. Nach Angaben des Magazins verfügt Müller über ein Vermögen von 1,3 Milliarden US-Dollar. In der weltweiten Rangliste wird er auf Platz 2994 geführt.

Der „Room Service Benchmark Report 2026“ von SuitePad basiert auf mehr als 200.000 digitalen Bestellungen aus über 500 Hotels. Laut Bericht gehört das Club Sandwich weltweit zu den meistbestellten Room-Service-Produkten.

Der neue HotelHub Index zeigt für das erste Quartal einen weltweiten Anstieg der Hotelraten, wobei europäische Städte wie Mailand besonders hohe Zuwächse verzeichnen. Geschäftsreisende reagieren mit kürzeren Aufenthalten und dem Ausweichen auf günstigere Standorte.

Der Hotelverband Deutschland hat seinen aktuellen Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2026“ veröffentlicht. Die Publikation analysiert die wirtschaftliche Entwicklung sowie zentrale Kennzahlen der Hotellerie und bietet Hoteliers damit eine wichtige Orientierung für Marktanalysen, betriebliche Entscheidungen und die Einschätzung aktueller Branchentrends.

Die Apartment-Marke Smartments hat ihr Haus im Berliner Prenzlauer Berg nach einer Renovierungsphase wiedereröffnet. Neben neuen Zimmerkategorien für Familien setzt das Unternehmen verstärkt auf mobile Gastgeber und ein multifunktionales Lobbykonzept.

Im Xperience Quartier in Taufkirchen bei München entstehen neben Büroflächen auch ein Hotel und Tagungsbereiche. Nach Angaben von Art-Invest Real Estate hat Hensoldt bereits den kompletten Bürobauteil des Projekts angemietet.

TikTok hat die Einführung von TikTok GO angekündigt. Nutzer in den USA sollen damit Hotels, Freizeitangebote und Touren direkt in der Anwendung entdecken und buchen können. Nach Angaben des Unternehmens wird die Funktion in Videos, Suchergebnissen und Standortseiten integriert.

Die Hotelgruppe Minor Hotels plant bis zum Jahr 2030 die Eröffnung eines neuen Resorts der Marke Anantara am Roten Meer. Das Projekt in Somabay umfasst neben 300 Hotelzimmern auch 150 private Residenzen.