Hotelverband legt aktualisiertes Merkblatt zum Melderecht vor

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Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 und der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel kann die Branche endlich Schritt für Schritt digitale Check-in Verfahren in Angriff nehmen und elektronische Meldeverfahren einsetzen.

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie liegen die Vorteile eines digitalen und möglicherweise sogar kontaktlosen Check-ins auf der Hand. „Wir begrüßen die neuen digitalen Lösungen zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten außerordentlich, sie setzen eine buchstäblich jahrzehntelange Forderung des Hotelverbandes um“, freut sich Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht hat der Hotelverband in einem aktualisierten Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ aufbereitet.

Nichtmitglieder können das IHA-Merkblatt unter www.iha-service.de zum Preis von 25 Euro beziehen. IHA-Mitglieder können das Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ wie gewohnt kostenfrei im IHA-Extranet abrufen.

 


 

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Pressemitteilung

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