Nach einem Rechtsstreit zwischen einer Hostel-Betreiberin und der Stadtverwaltung Hannover, hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) nun ein Urteil gesprochen. Die Stadt Hannover muss demnach Hotelzimmer ohne Fenster genehmigen, wenn diese allein für Übernachtungen oder kurzzeitige Aufenthalte genutzt werden. Laut OVG müsse dann eine Ausnahmevorschrift in der Landesbauordnung in Betracht gezogen werden.
Wie das Nürnberger Blatt berichtet, ging es in dem Rechtsstreit um baurechtliche Aspekte. Die Betreiberin eines Hostels wollte ihre Herberge um 13 weitere Zimmer erweitern. Neun Zimmer hatten laut den Planungen allerdings keine Fenster. Die Stadtverwaltung verweigerte die Genehmigung und erklärte, dass sogenannte Aufenthaltsräume laut niedersächsischer Bauordnung zwingend über Fenster ins Freie verfügen müssen. Das sah das OVG anders.
Bei Hotelzimmern, die nur für kurzzeitige Aufenthalte vorgesehen seien, könnten die Belüftung und die Lichtversorgung auch anders gewährleistet werden, urteilte das Gericht. Allerdings: Maximal drei Übernachtungen in Folge sind in den fensterlosen Zimmern erlaubt.