Schweizer Bundesrat beschließt Verbot von Best-Preis-Klauseln bei Hotelportalen

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Schon seit Jahren wird in der Schweiz über Best-Preis-Klauseln diskutiert. Jetzt macht der eidgenössische Bundesrat ernst und will es Booking & Co. verbieten, Hotels die Preisgestaltung vorzuschreiben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde verabschiedet und geht nun ins Parlament. Der Verband HotellerieSuisse wirft dem Bundesrat dennoch eine Verzögerungstaktik vor und hält das Gesetz für unzureichend.

Laut dem Gesetzesentwurf würde es den Plattformen verboten, ihren Vertragspartnern die Preisgestaltung vorzuschreiben – etwa indem sie ihnen verbieten, Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anzubieten. Neu könnten betroffene Betriebe, aber auch Verbände sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Bund gegen solche Verträge klagen. Strafrechtliche Sanktionen sind keine vorgesehen.

Das Verbot soll es den Hotels ermöglichen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit der heutigen Veröffentlichung der Botschaft zur «Lex Booking» möchte der Bundesrat nach mehr als vier Jahren Verzögerungstaktik den Willen des Parlaments doch noch umsetzen und Preisbindungsklauseln verbieten, welche Online-Buchungsplattformen (OTA) von Beherbergungsbetrieben verlangen, schreibt der Verband HotellerieSuisse. Die Branche hätte jedoch ein Verbot aller Paritätsklauseln (Preise, Konditionen und Verfügbarkeiten) gefordert. Der Verband werde sich nun für entsprechende Anpassungen im Parlament einsetzen.

„Wichtig ist, dass die Hoteliers und Hotelièren die Hoheit über alle Raten haben“, sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse und ergänzt: „Die Hoteliers und Hotelièren müssen als Unternehmer alleinige Entscheidungsfreiheit über sämtliche Angebotsparameter haben. Und da ist der Preis nur einer davon.“

Die wichtigsten Mitbewerber der Schweizer Beherbergung (Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien) hätten bereits alle Paritätsklauseln verboten. Mit dem bundesrätlichen Vorschlag werde der Schweizer Standortnachteil nicht behoben. 

Die Einführung des Gesetzesartikels zur Preisgestaltung würde nichts anderes bewirken, als die Bemühungen der OTA auf die anderen Parameter zu lenken. Es sei internationaler Konsens in der Wissenschaft und bei den Wettbewerbsbehörden, dass Paritätsklauseln immer gesamtheitlich betrachtet und behandelt werden müssen. Deshalb müsse der Gesetzgeber mögliche Schlupflöcher zur Umgehung des Verbots der Paritätsklauseln klar und zweifelsfrei vermeiden, damit die Rechtssicherheit für die Beherbergungsbranche gewährleistet sei

HotellerieSuisse fordert nun ein rasches Verfahren im Parlament. Weitere Verzögerungen, gerade bei Geschäften rund um die Rahmenbedingungen der betreffenden Online-Plattformen, seien Gift für die ohnehin krisengebeutelte Schweizer Beherbergung. (dpa)


 

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