Streit um Schloss Rheinfels: Gericht bezweifelt Besitzansprüche von Hohenzollern-Prinz

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Streit um Schloss Rheinfels: Gericht bezweifelte Besitzansprüche von Hohenzollern-Prinz

Der Prinz von Hohenzollern fordert die Burg Rheinfels im Mittelrheintal gegenüber der Loreley zurück. Der Ururenkel von Wilhelm II. hat Klage gegen Rheinland-Pfalz und das Romantik Hotel Schloss Rheinfels eingereicht. Jetzt musste der Adelsspross vor Gericht einen Dämpfer hinnehmen. Ein Richter am Landgericht Koblenz bezweifelte die Besitzansprüche des Hauses Hohenzollern. Eine Entscheidung wird wohl erst im Juni fallen.

(Tageskarte berichtete

Am ersten Verhandlungstag der Klage des Hohenzollern-Prinzen sagte Richter Stumm, dass nach dem Untergang des Kaiserreichs sei das „gebundene Staatsvermögen“ des preußischen Königs an die damalige Krongutsverwaltung gegangen sei. Bei Verstößen gegen den Denkmalschutz oder einem Verkauf hätte die Verwaltung ein Rücktrittsrecht bekommen. Was bedeute, dass die Burg nicht in die Hände der Hohenzollern-Familie, sondern allenfalls in das Eigentum des preußischen Staats fallen könnte. Und dessen Rechtsnachfolger sei in diesem Fall nicht das Haus Hohenzollern, sondern das das Land Rheinland-Pfalz.

„Es wurde kein Urteil gefällt, aber das Gericht hat einen Wink gegeben, wo die Reise hingehen wird“ sagte Gerd Ripp, der das Romantik-Hotel auf der Burg seit über 35 Jahren führt. Der Gastgeber geht aber davon aus, dass auch nach dem Urteil der Zivilkammer vor dem Oberlandesgericht weiter verwandelt werde, doch hätte der Richter klar zum Ausdruck gebracht, dass der Prinz und seine Anwälte auf dem Holzweg seien: „Für uns sich das natürlich so etwas wie ein Gewinn“, freute sich Ripp.

Das Gericht wies die Parteien nach vorläufiger Beratung des Sachverhaltes darauf hin, dass die Kammer Zweifel an der Befugnis zur Klage des Prinzen habe, gegen den Erbbaurechtvertrag zwischen Stadt und Pächter von Schloss Rheinfels zu klagen. Denn ein möglicher Anspruch, ein Rücktrittsrecht von Erbbaurechtsvertrag auszuüben sowie eine Berichtigung des Grundbuches zu verlangen, könne allenfalls dem Land Rheinland-Pfalz als Rechtsnachfolger des preußischen Staates zustehen.

Der Anwalt des Bundeslandes fuhr verbale Geschütze auf und bezichtigte den nicht persönlich vor Gericht erschienen Prinzen, bei den Millioneninvestitionen des Hoteliers in dessen First-Class-Hotel tatenlos zugesehen zu haben und nun die Pacht kassieren zu wollen, was der Rechtsvertreter des Hohenzollern-Chefs zurückwies.

Um was geht es im Schloss-Streit?

Der Ur-Urenkel des letzten deutschen Kaisers, Georg Friedrich Prinz von Preußen, hatte bereits im Frühjahr medienwirksam Ansprüche auf die Burg Rheinfels nebst integriertem Vier-Sterne-Superior-Hotel angemeldet und sich dabei auf einen Vertrag zwischen der Familie Hohenzollern und der Preußischen Krongutsverwaltung von 1924 berufen. Rechtsnachfolger der Verwaltung ist das Land Rheinland-Pfalz, beziehungsweise die Stadt St. Goar, mit der dem Romantik-Hotelier Gerhard Ripp Unternehmen (Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG) einen 99-jährigen Erbpachtvertrag, mit einer Option auf weitere 99 Jahre, hält. Dieser sagte vor Prozessbeginn: „Es geht hier keineswegs um eine Petitesse – allein im Hotel stecken mehrere Millionen Euro an Investitionen, die dann fällig wären“, so Ripp.

Schloss Rheinfels ist eine der größten Burgruinen am Rhein, das Wahrzeichen der Stadt St. Goar, und soll bei der Bundesgartenschau 2029 oder 2031 eine zentrale Rolle spielen. Seit 2002 ist die Burg Rheinfels Teil des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal.


 

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