Transparenz statt „Psychodruck“: Booking.com verpflichtet sich zu gesetzeskonformer Angebotsdarstellung

| Hotellerie Hotellerie

Wie die Europäische Kommission mitteilte, hat sich Booking.com heute gegenüber der Behörde rechtsverbindlich verpflichtet, die Art und Weise zu ändern, in der das in Amsterdam ansässige Buchungsportal den Verbrauchern Angebote, Rabatte und Preise präsentiert. „Die fehlende Transparenz bei der Darstellung und der Einsatz subtilen Psychodrucks zum Abschluss einer Buchung kritisierte der Hotelverband Deutschland (IHA) ebenso wie sein europäischer Dachverband HOTREC bereits seit mehreren Jahren. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden sich nun endlich durchsetzen konnten und diese Praktiken bald der Vergangenheit angehören werden“, begrüßt Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution das Durchgreifen der Europäischen Kommission.

Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucher, erklärte hierzu: „Alle Unternehmen müssen unsere hohen verbraucherrechtlichen Standards erfüllen, wenn sie in der EU Geschäfte machen wollen. Als Marktführer müssen Unternehmen wie Booking.com unbedingt ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden und sicherstellen, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von manipulativen Techniken sind, wie z. B. das Verstecken von Sponsoring in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck auf die Nutzer oder falsche Angaben zu Rabatten. Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherbehörden werden weiterhin alle Online-Reiseplattformen überwachen, um ein faires Online-Umfeld für die Verbraucher zu gewährleisten.“

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC), unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), sind zuversichtlich, dass die Zusagen, die Booking.com auf EU-Ebene vorgeschlagen hat, die Praktiken des Unternehmens mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang bringen werden. Booking.com hat sich rechtsverbindlich verpflichtet, bis spätestens 16. Juni 2020 die folgenden Änderungen vorzunehmen:

  • Den Verbrauchern klar zu machen, dass sich Aussagen wie „letztes Zimmer verfügbar!“ nur auf das Angebot auf der Booking.com-Plattform beziehen;
     
  • kein Angebot als zeitlich begrenzt darzustellen, wenn der gleiche Preis auch danach noch verfügbar ist;
     
  • über die Reihung der Ergebnisse aufzuklären und ob Zahlungen des Beherbergers an Booking.com seine Listenposition beeinflusst haben;
     
  • klarzustellen, wenn ein Preisvergleich auf unterschiedlichen Umständen (z.B. Aufenthaltsdaten) basiert und diesen Vergleich nicht als „Rabatt“ zu bezeichnen;
     
  • als Rabatte dargestellte Preisvergleiche nur zu verwenden, wenn echte Einsparungen vorliegen, z.B. unter Angabe von Details über den als Referenz genommenen Standardtarif;
     
  • klar und deutlich den Gesamtpreis anzugeben, den die Verbraucher zahlen müssen (einschließlich aller unvermeidbaren Gebühren, Abgaben und Steuern, die vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können);
     
  • ausverkaufte Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den Suchergebnissen zu präsentieren;
     
  • deutlich anzugeben, ob eine Unterkunft von einem privaten oder professionellen Gastgeber angeboten wird.
     

„Es ist bezeichnend, dass diese Minimalanforderungen erst nach jahrelangen rechtlichen Verfahren durchgesetzt werden konnten, wo sie doch eigentlich pure Selbstverständlichkeiten sein sollten. Wir hoffen, dass diese Vereinbarung auch für alle anderen Online-Reiseplattformen den Benchmark setzt und mittelbar zu einem faireren Wettbewerb zwischen Buchungsportalen und Direktbuchungen bei den Beherbergungsbetrieben selbst führen wird“, erklärt Markus Luthe.

Dazu erklärt Booking.com: "Booking.com hat freiwillig mit der CPC und der Europäischen Kommission zusammengearbeitet, um proaktiv eine Reihe von Verpflichtungen voranzutreiben, von denen wir glauben, dass sie den Verbrauchern zugute kommen können. Booking.com glaubt an eine klare Gesetzgebung und Standards, die für jeden in der Branche gelten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einheitliche Standards für die Verbraucher zu schaffen."

Hintergrund

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung ihres Pendants in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.

Mit der neuen Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz‚ die ab dem 17. Januar 2020 gelten wird, wird der derzeitige Rahmen reformiert. Der Geltungsbereich wird erweitert, um eine Zusammenarbeit in neuen Bereichen zu ermöglichen, wie etwa bei Verstößen von kurzer Dauer oder bei der Bekämpfung irreführender Werbekampagnen.

Außerdem werden die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Kontext und insbesondere zur schnelleren Bekämpfung schlechter Online-Praktiken gestärkt. Durch die neue Verordnung werden stärker koordinierte Mechanismen geschaffen, um weitverbreitete Verstöße zu untersuchen und zu bekämpfen.

Die neue Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union, die Teil der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher ist, wurde am 27. November 2019 angenommen und ändert die bestehenden Instrumente des EU-Verbraucherrechts, indem sie die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf auf Online-Marktplätzen, bei Online-Recherchen oder bei der Konsultation von Nutzerbewertungen weiter erhöht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der „Room Service Benchmark Report 2026“ von SuitePad basiert auf mehr als 200.000 digitalen Bestellungen aus über 500 Hotels. Laut Bericht gehört das Club Sandwich weltweit zu den meistbestellten Room-Service-Produkten.

Der neue HotelHub Index zeigt für das erste Quartal einen weltweiten Anstieg der Hotelraten, wobei europäische Städte wie Mailand besonders hohe Zuwächse verzeichnen. Geschäftsreisende reagieren mit kürzeren Aufenthalten und dem Ausweichen auf günstigere Standorte.

Der Hotelverband Deutschland hat seinen aktuellen Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2026“ veröffentlicht. Die Publikation analysiert die wirtschaftliche Entwicklung sowie zentrale Kennzahlen der Hotellerie und bietet Hoteliers damit eine wichtige Orientierung für Marktanalysen, betriebliche Entscheidungen und die Einschätzung aktueller Branchentrends.

Die Apartment-Marke Smartments hat ihr Haus im Berliner Prenzlauer Berg nach einer Renovierungsphase wiedereröffnet. Neben neuen Zimmerkategorien für Familien setzt das Unternehmen verstärkt auf mobile Gastgeber und ein multifunktionales Lobbykonzept.

Im Xperience Quartier in Taufkirchen bei München entstehen neben Büroflächen auch ein Hotel und Tagungsbereiche. Nach Angaben von Art-Invest Real Estate hat Hensoldt bereits den kompletten Bürobauteil des Projekts angemietet.

TikTok hat die Einführung von TikTok GO angekündigt. Nutzer in den USA sollen damit Hotels, Freizeitangebote und Touren direkt in der Anwendung entdecken und buchen können. Nach Angaben des Unternehmens wird die Funktion in Videos, Suchergebnissen und Standortseiten integriert.

Die Hotelgruppe Minor Hotels plant bis zum Jahr 2030 die Eröffnung eines neuen Resorts der Marke Anantara am Roten Meer. Das Projekt in Somabay umfasst neben 300 Hotelzimmern auch 150 private Residenzen.

Das Wiener Hotel Altstadt Vienna hat eine Suite nach Harald Krassnitzer benannt. Die Unterkunft wurde laut Mitteilung gemeinsam mit Architekt Roland Nemetz gestaltet und enthält auch persönliche Gegenstände des Schauspielers sowie Designklassiker.

Das Hotel Hafen Hamburg und das Empire Riverside Hotel haben ein Mental-Health-Coaching für Mitarbeiter eingeführt. Nach Angaben des Unternehmens soll das Angebot zur Mitarbeiterbindung und Unterstützung bei beruflichen sowie privaten Belastungen beitragen.

Die neue Hotelmarke Hiamo eröffnet am 15. Mai ihr erstes Haus in Hamburg-Bergedorf. Nach Angaben des Unternehmens setzt das Konzept auf digitale Abläufe und persönliche Betreuung. Die Leitung des Hauses in Hamburg-Bergedorf übernimmt Manuel Dosz.