Urteil: Investoren des Loreley-Hotels müssen 300.000 Euro Strafe zahlen

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Die Investoren des geplanten Loreley-Hotels müssen, gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, eine Vertragsstrafe in Höhe von 300.000 Euro an den Planungsverband Loreley zahlen. Die Investoren sollen für das Projekt auf dem Loreley-Plateau offenbar nicht rechtzeitig einen Bauantrag gestellt haben.

Wie verschiedene Medien berichtet, sollen die Investoren sich in einem städtebaulichen Vertrag aus dem Jahr 2016 verpflichtet haben, innerhalb von 36 Monaten einen vollständigen Bauantrag zur Errichtung des Hotels zu stellen. Für den Fall, dass dies unterbleibt, wurde eine monatliche Vertragsstrafe in Höhe 15.000 Euro vereinbart, die zugleich höchstens bei 300.000 Euro liegen würde.

Die Investoren argumentierten, dass der Vertrag Formfehler enthalten habe und die Erstellung eines vollständigen Bauantrags aufgrund unklarer Gestaltungsvorgaben des Planungsverbands unmöglich gewesen sei. Außerdem führten sie einen Lärmschutzkonflikt mit den Betreibern der Freilichtbühne auf dem Plateau als Grund für die Verzögerung an.

Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte (Urt. 06.12.2023, Az. 4 K 388/23.KO) urteilte jedoch, dass der Vertrag frei von Verfahrens- und Formfehlern sei. Die rechtzeitige Einreichung vollständiger Unterlagen wäre den Investoren möglich gewesen. Auch der Lärmschutzkonflikt hätte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gelöst werden können, merkte das Gericht an.


 

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