Urteil: Nach Messeabsage wegen Corona ist Stornogebühr für Hotel fällig

| Hotellerie Hotellerie

Bei Absage einer Messe wegen der Corona-Pandemie müssen Messebesucher bei einer Stornierung der Hotelzimmer mit Gebühren rechnen. Das Landgericht Köln wies in einem am Dienstag veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil die Klage eines taiwanesischen Konzerns auf Rückzahlung von rund 14.000 Euro zurück.

Das Unternehmen hatte vor der im April 2020 geplanten und dann abgesagten Kölner Fitnessmesse Fibo knapp 23 000 Euro für 16 Zimmer bezahlt. Das Gericht entschied, die Absage sei das Risiko der Klägerin. Die Messe sei das Motiv der Reservierung gewesen. Die Durchführung gehöre aber nicht zum Leistungsumfang des Vertrags.

Zwischen den Parteien galt, dass einen Monat vor der Messe bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Absagen waren nur gegen eine Gebühr von 90 Prozent des ursprünglichen Preises möglich. Das Unternehmen kam mit der Begründung nicht durch, dass mit der Messeabsage der Grund für die hohen Zimmerpreise weggefallen sei. (dpa)

Hier der Pressetext des Landgerichts

Corona: Messebesucher müssen bei Absage von Hotelzimmern hohe Stornogebühr hinnehmen

Messebesucher müssen mit hohen Stornogebühren rechnen, wenn sie ihre Hotelzimmer bei Absage einer Messe wegen SARS-CoV-2 stornieren. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass der Hotelbetreiber bis zu 90 % des Zimmerpreises einbehalten kann.

Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung der bereits im Voraus bezahlten 16 Hotelzimmer in Höhe von weiteren 13.653,90 Euro wegen einer ausgefallenen Messe in Köln geltend.

Die Klägerin ist die deutsche Vertriebsgesellschaft eines taiwanesischen Konzerns in der Fitnessbranche. Sie reservierte für Mitarbeiter ihres Konzerns 16 großzügige Hotelzimmer in der Kölner Innenstadt zum Besuch der Messe FIBO 2020 in Köln, der weltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit, die vom 1. bis zum 4. April 2020 stattfinden sollte. Die Parteien vereinbarten Stornierungsbedingungen, nach denen bis zum 02.01.2020 alle Zimmer kostenfrei, bis zum 02.03.2020 bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Stornierungen konnten nur gegen eine Servicegebühr in Höhe von 90 % des ursprünglichen Zimmerpreises vorgenommen werden.

Die Klägerin zahlte im Voraus den vollen Zimmerpreis für alle 16 Zimmer in Höhe von 22.847,00 Euro. Nachdem im Februar 2020 die FIBO wegen der SARS-CoV-2-Pandemie abgesagt worden war, stornierte die Klägerin am 02.03.2020 alle reservierten Zimmer. Mit Wirkung vom 19.03.2020 verbot die Stadt Köln dann den Betrieb aller Hotels und Beherbergungsstätten bis zum 19.04.2020. Der beklagte Hotelbetreiber zahlte lediglich den Preis für drei Zimmer und weitere 10 % des gebuchten Hotelpreises in Höhe von 9.193,10 Euro an die Klägerin zurück.

Die Klägerin ist der Ansicht, dass es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Hotelzimmerpreise und der Messe gebe. Daher soll mit der Absage der Messe auch der Grund für den hohen Preis der Stornierungsgebühr weggefallen sein. Die Stornierungsgebühren seien unangemessen hoch. Außerdem hätten ihre Mitarbeiter wegen der Schließung des Hotels dort überhaupt nicht übernachten dürfen. Sie verlangt daher die Rückzahlung der weiteren 13.653,90 Euro. Die Beklagte behauptet, die Hotelpreise hätten dem üblichen Marktpreis zu Messezeiten entsprochen. Die Durchführung der Messe sei nicht Gegenstand des Hotelvertrages gewesen.

Das Landgericht hat die Ansprüche der Klägerin auf Rückzahlung des restlichen Zimmerpreises abgewiesen. Die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Stornierungsgebühr sei rechtmäßig gewesen.

Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erstattung der restlichen Vorauszahlung, weil sie lange vor den Beherbergungsverboten der Stadt Köln die Zimmer storniert habe. Die Durchführung der Messe gehöre nicht zum Leistungsumfang des Hotelvertrages zwischen den Parteien, sie sei lediglich das Motiv für die Reservierung gewesen. Die Absage der Messe liege daher in der Risikosphäre der Klägerin. Die Stornierungsabrede sei auch keine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern einzelvertraglich vereinbart. Eine andere Beurteilung ergebe sich nach Ansicht des Landgerichts auch nicht daraus, dass die Messe wegen der sich ausbreitenden Pandemie abgesagt worden sei.

Die Entscheidung vom 29.10.2020 zum Az. 86 O 21/20 ist nicht rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

BWH Hotels Central Europe erweitert sein Portfolio in Wilhelmshaven. Das bisherige SleepBEEONE gehört künftig zur Sure Hotel Collection by Best Western und wird schrittweise modernisiert. Das Haus trägt zukünftig den Namen Wilhelmshaven Ahoi – Sure Hotel Collection by Best Western.

IHG Hotels und Resorts expandiert in Spanien durch den Bau von drei neuen Holiday Inn Express-Hotels. Das Projekt erfolgt in Kooperation mit Tikehau Capital und umfasst insgesamt 653 Zimmer.

Die Meininger Hotels verzeichneten im Geschäftsjahr 2026 ein stabiles Umsatzwachstum von über 200 Millionen Euro. Mit geplanten Neueröffnungen und Investitionen in die digitale Infrastruktur strebt das Unternehmen bis 2030 den Ausbau auf 50 Standorte an.

Das Seehotel Niedernberg – Das Dorf am See hat sein Wellnessangebot erweitert und das neue Miranu Spa samt dem Spa Bistro Aikoi in Betrieb genommen. Für die Realisierung wurden acht Zimmer in sechs Behandlungsräume umgewandelt.

IHG Hotels und Resorts kehrt mit der Marke Crowne Plaza auf den österreichischen Markt zurück. Die Fertigstellung und Eröffnung des Hauses ist für das dritte Quartal 2026 geplant.

Der Vermögensverwalter PGIM erwartet für Europas Hotelmärkte trotz geopolitischer Risiken weiteres Umsatzwachstum. Als Gründe nennt das Unternehmen unter anderem eine stabile Inlandsnachfrage, hohe Auslastungen und ein begrenztes Angebot neuer Hotels.

Die Wiedereröffnung des Kölner Dom-Hotels verschiebt sich erneut. Nach Angaben des Eigentümers soll das traditionsreiche Luxushotel erst 2027 den Betrieb aufnehmen, wie der WDR berichtet.

Das Schweizer Bundesgericht hat der Stadt Zürich grünes Licht für eine strengere Regulierung von Kurzzeitvermietungen gegeben. Wohnungen, die kommerziell genutzt werden, zählen künftig nicht mehr zum Wohnanteil.

Accor und die GCH Hotel Group setzen ihre Expansionsstrategie in Deutschland fort und erweitern ihr gemeinsames Portfolio um drei weitere Hotelstandorte. Die neuen Projekte der Marken Greet und Handwritten Collection umfassen insgesamt rund 200 Zimmer.

Das Dorint Hotel Bonn hat eine umfassende Modernisierung abgeschlossen. Nach Unternehmensangaben wurden rund zehn Millionen Euro in Zimmer, Apartments, öffentliche Bereiche und den Konferenzbereich investiert.