Urteil: Nach Messeabsage wegen Corona ist Stornogebühr für Hotel fällig

| Hotellerie Hotellerie

Bei Absage einer Messe wegen der Corona-Pandemie müssen Messebesucher bei einer Stornierung der Hotelzimmer mit Gebühren rechnen. Das Landgericht Köln wies in einem am Dienstag veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil die Klage eines taiwanesischen Konzerns auf Rückzahlung von rund 14.000 Euro zurück.

Das Unternehmen hatte vor der im April 2020 geplanten und dann abgesagten Kölner Fitnessmesse Fibo knapp 23 000 Euro für 16 Zimmer bezahlt. Das Gericht entschied, die Absage sei das Risiko der Klägerin. Die Messe sei das Motiv der Reservierung gewesen. Die Durchführung gehöre aber nicht zum Leistungsumfang des Vertrags.

Zwischen den Parteien galt, dass einen Monat vor der Messe bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Absagen waren nur gegen eine Gebühr von 90 Prozent des ursprünglichen Preises möglich. Das Unternehmen kam mit der Begründung nicht durch, dass mit der Messeabsage der Grund für die hohen Zimmerpreise weggefallen sei. (dpa)

Hier der Pressetext des Landgerichts

Corona: Messebesucher müssen bei Absage von Hotelzimmern hohe Stornogebühr hinnehmen

Messebesucher müssen mit hohen Stornogebühren rechnen, wenn sie ihre Hotelzimmer bei Absage einer Messe wegen SARS-CoV-2 stornieren. Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass der Hotelbetreiber bis zu 90 % des Zimmerpreises einbehalten kann.

Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung der bereits im Voraus bezahlten 16 Hotelzimmer in Höhe von weiteren 13.653,90 Euro wegen einer ausgefallenen Messe in Köln geltend.

Die Klägerin ist die deutsche Vertriebsgesellschaft eines taiwanesischen Konzerns in der Fitnessbranche. Sie reservierte für Mitarbeiter ihres Konzerns 16 großzügige Hotelzimmer in der Kölner Innenstadt zum Besuch der Messe FIBO 2020 in Köln, der weltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit, die vom 1. bis zum 4. April 2020 stattfinden sollte. Die Parteien vereinbarten Stornierungsbedingungen, nach denen bis zum 02.01.2020 alle Zimmer kostenfrei, bis zum 02.03.2020 bis zu drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Stornierungen konnten nur gegen eine Servicegebühr in Höhe von 90 % des ursprünglichen Zimmerpreises vorgenommen werden.

Die Klägerin zahlte im Voraus den vollen Zimmerpreis für alle 16 Zimmer in Höhe von 22.847,00 Euro. Nachdem im Februar 2020 die FIBO wegen der SARS-CoV-2-Pandemie abgesagt worden war, stornierte die Klägerin am 02.03.2020 alle reservierten Zimmer. Mit Wirkung vom 19.03.2020 verbot die Stadt Köln dann den Betrieb aller Hotels und Beherbergungsstätten bis zum 19.04.2020. Der beklagte Hotelbetreiber zahlte lediglich den Preis für drei Zimmer und weitere 10 % des gebuchten Hotelpreises in Höhe von 9.193,10 Euro an die Klägerin zurück.

Die Klägerin ist der Ansicht, dass es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Hotelzimmerpreise und der Messe gebe. Daher soll mit der Absage der Messe auch der Grund für den hohen Preis der Stornierungsgebühr weggefallen sein. Die Stornierungsgebühren seien unangemessen hoch. Außerdem hätten ihre Mitarbeiter wegen der Schließung des Hotels dort überhaupt nicht übernachten dürfen. Sie verlangt daher die Rückzahlung der weiteren 13.653,90 Euro. Die Beklagte behauptet, die Hotelpreise hätten dem üblichen Marktpreis zu Messezeiten entsprochen. Die Durchführung der Messe sei nicht Gegenstand des Hotelvertrages gewesen.

Das Landgericht hat die Ansprüche der Klägerin auf Rückzahlung des restlichen Zimmerpreises abgewiesen. Die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Stornierungsgebühr sei rechtmäßig gewesen.

Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Erstattung der restlichen Vorauszahlung, weil sie lange vor den Beherbergungsverboten der Stadt Köln die Zimmer storniert habe. Die Durchführung der Messe gehöre nicht zum Leistungsumfang des Hotelvertrages zwischen den Parteien, sie sei lediglich das Motiv für die Reservierung gewesen. Die Absage der Messe liege daher in der Risikosphäre der Klägerin. Die Stornierungsabrede sei auch keine Allgemeine Geschäftsbedingung, sondern einzelvertraglich vereinbart. Eine andere Beurteilung ergebe sich nach Ansicht des Landgerichts auch nicht daraus, dass die Messe wegen der sich ausbreitenden Pandemie abgesagt worden sei.

Die Entscheidung vom 29.10.2020 zum Az. 86 O 21/20 ist nicht rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Apartment-Marke Smartments hat ihr Haus im Berliner Prenzlauer Berg nach einer Renovierungsphase wiedereröffnet. Neben neuen Zimmerkategorien für Familien setzt das Unternehmen verstärkt auf mobile Gastgeber und ein multifunktionales Lobbykonzept.

Im Xperience Quartier in Taufkirchen bei München entstehen neben Büroflächen auch ein Hotel und Tagungsbereiche. Nach Angaben von Art-Invest Real Estate hat Hensoldt bereits den kompletten Bürobauteil des Projekts angemietet.

TikTok hat die Einführung von TikTok GO angekündigt. Nutzer in den USA sollen damit Hotels, Freizeitangebote und Touren direkt in der Anwendung entdecken und buchen können. Nach Angaben des Unternehmens wird die Funktion in Videos, Suchergebnissen und Standortseiten integriert.

Die Hotelgruppe Minor Hotels plant bis zum Jahr 2030 die Eröffnung eines neuen Resorts der Marke Anantara am Roten Meer. Das Projekt in Somabay umfasst neben 300 Hotelzimmern auch 150 private Residenzen.

Das Wiener Hotel Altstadt Vienna hat eine Suite nach Harald Krassnitzer benannt. Die Unterkunft wurde laut Mitteilung gemeinsam mit Architekt Roland Nemetz gestaltet und enthält auch persönliche Gegenstände des Schauspielers sowie Designklassiker.

Das Hotel Hafen Hamburg und das Empire Riverside Hotel haben ein Mental-Health-Coaching für Mitarbeiter eingeführt. Nach Angaben des Unternehmens soll das Angebot zur Mitarbeiterbindung und Unterstützung bei beruflichen sowie privaten Belastungen beitragen.

Die neue Hotelmarke Hiamo eröffnet am 15. Mai ihr erstes Haus in Hamburg-Bergedorf. Nach Angaben des Unternehmens setzt das Konzept auf digitale Abläufe und persönliche Betreuung. Die Leitung des Hauses in Hamburg-Bergedorf übernimmt Manuel Dosz.

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im März 2026 mehr Übernachtungen verzeichnet als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg vor allem die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland.

Die InterContinental Hotels Group (IHG) hat im ersten Quartal 2026 einen operativen Meilenstein erreicht und betreibt nun weltweit mehr als 7.000 Hotels. Die Marke wurde durch die Eröffnung von insgesamt 82 Hotels in den ersten drei Monaten überschritten.

Elf familien- und inhabergeführte Hotels aus der Oberpfalz haben die Kooperation „Wohlfühlhotels Bayerischer Jura“ gegründet. Die Initiative wurde bei einer Auftaktveranstaltung in Parsberg vorgestellt.