Urteil nach Tod deutscher Touristin in Prager Hotelpool

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Vor zwei Jahren ist eine Zwölfjährige aus Deutschland in einem Hotelpool in Prag ertrunken, nachdem sie von einem Rohr angesaugt worden war. Ein Gericht in der tschechischen Hauptstadt verurteilte nun den verantwortlichen Bauleiter der Anlage wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Das bestätigte ein Justizsprecher am Donnerstag. Zuvor hatte die «Heilbronner Stimme» über den Fall berichtet. Gegen das Urteil kann bei der nächsthöheren Instanz noch Berufung eingelegt werden.

Das Mädchen aus Öhringen in Baden-Württemberg war mit seiner Zwillingsschwester in der Poolanlage des Hotels und Reha-Zentrums schwimmen, als es beim Tauchen von einem Ansaugrohr am Grund angesaugt wurde. Das Kind konnte sich aufgrund des entstandenen Unterdrucks nicht mehr befreien. Erst vier herbeigerufenen Feuerwehrleuten gelang es laut eines Sprechers der Einsatzkräfte, das Mädchen aus dem Schwimmbecken zu holen. Es konnte zwar wiederbelebt werden, fiel aber ins Koma und starb später in einer Klinik.

Die Eltern des verunglückten Kindes engagieren sich den Angaben zufolge für den Verein «Sicherheit in Hotelpools», der über versteckte Gefahren in Schwimmbädern aufklären will. Im Jahr 2016 kam es im tschechischen Liberec (Reichenberg) in einem Aquapark zu einem ähnlichen Unglück, bei dem ein Junge im Ansaugrohr eines sogenannten «Wilden Flusses» ertrank. Ein Bademeister war in diesem Fall von einem Gericht freigesprochen worden, weil Kinder mutwillig ein Gitter entfernt haben sollen. (dpa)


 

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