Unternehmen des Groß- & Einzelhandels unterzeichnen Pakt gegen Verschwendung von Lebensmitteln

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Im Handel sollen künftig deutlich weniger Lebensmittel in der Tonne landen. Das hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, mit Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels vereinbart: Beiden Seiten unterzeichneten dazu heute einen "Pakt gegen Lebensmittelverschwendung". Zu den Unterzeichnern eines Pakts gehören auch die Metro, Transgourmet und Chefs Culinar.

Die Unternehmen verpflichten sich darin auf messbare Reduzierungsziele. Dazu gehört, dass die Lebensmittelabfälle in den teilnehmenden Unternehmen bis 2025 um 30 Prozent reduziert und bis 2030 halbiert werden sollen. Insgesamt wurden über 40 konkrete Maßnahmen identifiziert, die Teil der Vereinbarung sind. So werden beispielsweise die Unternehmen verstärkt Lebensmittel weitergeben und dafür dauerhafte Kooperationen etwa mit den Tafeln oder anderen sozialen Einrichtungen eingehen.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: "Der Handel und mein Ministerium haben sich zusammengetan, um die Lebensmittelverschwendung in Deutschland entschlossen anzupacken. Wir schließen einen Pakt, damit unsere wertvollen Lebensmittel im Topf und auf dem Teller landen – statt in der Tonne. Unser Pakt basiert auf Freiwilligkeit, aber ist alles andere als eine lose Vereinbarung, denn wir haben klare und verbindliche Regeln verabredet: Im Zentrum steht das Miteinander anhand konkreter Ziele und Maßnahmen, die auch überprüft werden und zu denen die Unternehmen öffentlich Rechenschaft ablegen. So schaffen wir Transparenz und so bringen wir einen Stein ins Rollen, damit sich andere anschließen. Ich freue mich über diesen wichtigen Schritt und danke allen teilnehmenden Unternehmen."

Die Vereinbarung gilt ab sofort und ist bis zum 31. Dezember 2031 gültig. Auf Grundlage der Vereinbarung sollen beispielsweise Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt oder geeignet sind, künftig möglichst hochwertig weiterverwendet oder verwertet werden. Auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Optimierung von Prozess-, Logistik- und Kühlketten oder der verstärkte Abverkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit wurden in den Pakt aufgenommen. Die Maßnahmen adressieren beispielsweise die Beziehungen der Unternehmen zu ihren Lieferantinnen und Lieferanten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern. So können die Unternehmen etwa auf ihre Anforderungen an Lieferanten verzichten, die über gesetzliche Standards hinausgehen. Und auch Obst- und Gemüse mit Schönheitsfehlern soll künftig gezielt verkauft werden statt in der Tonne zu landen.

Die Umsetzung der Vereinbarung, insbesondere die Zielerreichung, wird jährlich veröffentlicht und durch die Expertinnen und Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft. Dadurch wird die verbindliche Umsetzung der Vereinbarung transparent nachgehalten.

„Wir haben bereits seit vielen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung etabliert. Dennoch ist es unser Ziel, hier noch besser zu werden, auch wenn das keine leichte Aufgabe ist“, so Martin Schumacher, CEO METRO Deutschland. Seit 2019 beteiligt sich METRO Deutschland am Dialogforum für den Groß- und Einzelhandel, in dem konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle im Handel diskutiert und in den Unternehmen umgesetzt werden. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung am 27. Juni 2023 mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt sich METRO Deutschland zur Fortführung erprobter Maßnahmen sowie zur Umsetzung neuer Lösungen bereit, die zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen führen werden. Bestandteil der Vereinbarung sind für alle unterzeichnenden Unternehmen verpflichtende Maßnahmen sowie weitere Wahlmaßnahmen – alle mit dem Ziel, das spezifische Reduzierungspotenzial von Lebensmittelabfällen zu heben.

https://youtu.be/YbWQDB7bCQk

Pakt gegen Lebensmittelverschwendung - Vereinbarung

1. Verpflichtung der Unternehmen auf konkrete Reduzierungsziele

Die unterzeichnenden Unternehmen des Groß- und Einzelhandels verpflichten sich mit der vorliegenden Vereinbarung, die Lebensmittelabfälle in ihrem Unternehmen umfassend zu reduzieren: um 30 Prozent bis 2025 und um 50 Prozent bis 2030. Damit nehmen die Unternehmen die Zielsetzungen aus der Agenda 20301 als für sich selbst verbindlich und verpflichtend an.

2. Pflicht zur Kooperation zwecks Weitergabe von Lebensmitteln

Wo und wie entstehen Lebensmittelabfälle?

Schon heute spenden viele Unternehmen ihre überschüssigen Lebensmittel. Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Weitergabe noch verzehrfähiger Lebensmittel auszubauen.

90 Prozent der Geschäftsstandorte des unterzeichnenden Unternehmens gehen, vergleichbar mit der "Spendenverpflichtung" in Frankreich, mindestens eine feste Kooperation mit einer entsprechenden Empfängerorganisation ein.

Verzehrfähige Lebensmittel sollen primär an soziale Einrichtungen wie die Tafeln gespendet werden. Die Weitergabe an andere Empfängerorganisationen, zum Beispiel an Vermittlerplattformen oder an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist ebenfalls möglich. Die Standorte können mit entsprechendem Logo ihre Kooperationen kenntlich machen.

3. Konkretisierung der Pflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz für Lebensmittel

Die Vereinbarung konkretisiert die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Obhutspflicht, Abfallhierarchie) mit Blick auf Lebensmittel. Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Lebensmittelabfällen.

Die Vereinbarung schreibt fest, dass Lebensmittel nicht durch aktives Handeln gezielt für den Verzehr unbrauchbar gemacht werden dürfen. Die Unternehmen verpflichten sich außerdem, Lebensmittel, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt oder geeignet sind, einer möglichst hochwertigen Verwendung oder Verwertung zuzuführen (beispielsweise aufbereitet als Tierfutter).

4. Konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Überschüssen – auch an den Schnittstellen

Die Unternehmen verpflichten sich zu spezifischen Maßnahmen hinsichtlich Mehrmengen und Retouren, damit innerhalb der Lebensmittelversorgungskette anfallende Überschüsse reduziert werden.

Im unternehmensinternen Bereich gibt es Maßnahmen wie die Verpflichtung, geeignete Schulungsmaßnahmen für relevantes Personal durchzuführen. Andere Maßnahmen adressieren die Beziehungen zu Lieferantinnen und Lieferanten und Verbraucherinnen und Verbrauchern (zum Beispiel: der Verkauf von Obst- und Gemüse mit Schönheitsfehlern, Maßnahmen der Verbrauchersensibilisierung) und damit die Schnittstellen beim Ein- und Verkauf. Damit leisten die Unternehmen auch einen Beitrag zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten in den anderen Sektoren.

Der Maßnahmenkatalog der Vereinbarung umfasst ferner Maßnahmen zur Optimierung der Prozess-, Logistik- und Kühlkette, zum preisreduzierten Abverkauf von Waren nahe dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Weitergabe überschüssiger Lebensmittel (zum Beispiel: Investitionen in die Logistik der Tafeln, Verwendung digitaler Tools zur Erleichterung des Spendenprozesses).

5. Umsetzung der Vereinbarung – transparent und verbindlich

Mit Unterzeichnung verpflichten sich die Unternehmen, unmittelbar tätig zu werden. Über die Einhaltung der ergriffenen Maßnahmen legen sie Rechenschaft ab. Zu diesem Zweck ist ein jährliches öffentliches Reporting der Unternehmen in einem einheitlichen Format vorgesehen, dass Transparenz und Vergleichbarkeit herstellen und die verbindliche Umsetzung der Verpflichtungen gewährleisten soll.

Die Rechenschaftslegung wird durch das Thünen-Institut für Marktanalyse (TI) als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des BMEL überprüft. Das TI bewertet die Umsetzung der Zielvereinbarung unter Berücksichtigung weiterer, vertraulich gelieferter Unternehmensdaten und fasst die Auswertung in einem Monitoringbericht zusammen. Diese jährlichen Berichte werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

In Umsetzung des Paktes gegen Lebensmittelverschwendung soll der Austausch des BMEL mit den Handelsunternehmen fortgeführt werden, insbesondere mit Blick auf die Arbeit an sektorübergreifenden Schnittstellen. Im Austausch mit den betroffenen Ressorts (Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Finanzen) und den für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Ländern werden haftungs- und steuerrechtliche Spielräume ausgelotet sowie Regelungen, die der Vermeidung von Lebensmittelabfällen gegebenenfalls entgegenstehen, überprüft. Die Akteure sollen durch praxistaugliche Handreichungen unterstützt werden (zum Beispiel: Leitfaden zur Weitergabe von Lebensmitteln).

6. Unterzeichnende des Paktes gegen Lebensmittelverschwendung

Das BMEL hat die Vereinbarung am 27.06.2023 mit folgenden Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels unterzeichnet: ALDI Einkauf SE & Co. oHG, ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG, CHEFS CULINAR West GmbH & Co. KG, Niederlassung Wöllstein, EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, HelloFresh Deutschland SE & Co. KG, Kaufland Dienstleistung & Co. KG, Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, METRO Deutschland GmbH, Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG, PENNY Markt GmbH, REWE Markt GmbH, tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG.

Weitere Unternehmen können der Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Als unter-stützender Verband zeichnet der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH).


 

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