Diplom-Volkswirt Markus Luthe ist seit 2005 Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Neben seinen Aufgaben im Lobbying und Networking ist er im Branchenverband der Hotellerie in Deutschland insbesondere für die Bereiche Qualität, Digitalisierung und Distribution zuständig. Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeichnet er seit Einführung der Deutschen Hotelklassifizierung im Jahr 1996 u.a. für die Hotelsterne und seit der Gründung im Jahr 2009 auch für die europäische Hotelstars Union verantwortlich, deren Vize-Präsident er ist. Im Jahr 2010 wurde Luthe erstmals in das Executive Committee von HOTREC Hospitality Europe gewählt, dem er seitdem angehört. Dort ist er als Vorsitzender Distribution Working Group erster Ansprechpartner seiner europäischen Kolleginnen und Kollegen in allen Vertriebsfragen.
Anlässlich der erst zweiten Generalversammlung nach Gründung der Hotelstars Union als internationale Non-Profit-Organisation nach belgischem Recht (AISBL) Anfang 2021 wählten die Mitglieder den bisherigen Vize-Präsidenten Markus Luthe (Deutschland) zum Nachfolger des nach vier erfolgreichen Amtsjahren ausscheidenden Präsidenten Jens Zimmer Christensen (Dänemark).
Die Berufungsinstanz der niederländischen Werbekodex-Kommission hat im Verfahren um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen.
Die niederländische Berufungsinstanz hat eine frühere Empfehlung gegen Booking.com bestätigt. Nach der Entscheidung muss die Plattform klarer darauf hinweisen, wenn Hotels in den Niederlanden die angezeigten Sterne unter Umständen selbst festgelegt haben.
Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.
Im Kartellverfahren deutscher Hotels gegen Booking.com verlangt das Bezirksgericht Amsterdam zunächst einen konkreten Schadensnachweis der Kläger. Während Booking.com das Urteil als Bestätigung seiner Argumentation bewertet, sieht der Hotelverband Deutschland wichtige Weichen zugunsten der Hotels gestellt.
Während Airbnb und der DTV mit einem Millionen-Fonds den ländlichen Tourismus fördern wollen, warnt Hotelunternehmer Marco Nussbaum vor strategischer Einflussnahme. Wie andere Branchenexperten kritisiert die Kooperation als Instrument zum Aufbau politischer Beziehungen durch den Plattform-Konzern.
Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil im Streit zwischen dem Hotel Wikingerhof und Booking.com auf. Beanstandet werden unter anderem Rabattdarstellung, Umgang mit Gästedaten und Provisionsmodelle.
Die Intergastra 2026 auf dem Gelände der Messe Stuttgart ist offiziell eröffnet. Seit dem 7. Februar versammelt sich das Gastgewerbe zur ersten großen Standortbestimmung des Jahres. Die Messe hat ein Programm initiiert, das den aktuellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel und Kostendruck mit konkreten Innovationen begegnet.
Die Bundesregierung plant, die neue Nationale Tourismusstrategie bereits im ersten Quartal 2026 vorzustellen. Dies gab Christoph Ploß, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, in einem aktuellen Audio-Format des Projekts Zukunft Hotel bekannt.
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin II festgestellt, dass Booking.com gegenüber zahlreichen Hotels schadensersatzpflichtig ist. Grund für die Entscheidung ist die jahrelange Verwendung von unzulässigen Bestpreisklauseln. Das Gericht gab der Feststellungsklage von insgesamt 1.099 Klägern statt.
Das Landgericht Berlin hat deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben, berichtet der Hotelverband Deutschland: Wie der Verband mitteilt, habe Booking.com gegen Kartellrecht verstoßen und müsse die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren.