Alkoholverkaufsverbot in Hamburgs Ausgehvierteln zeigt Wirkung

| Politik Politik

Frustrierte Kioskbetreiber, leere Supermarktkassen, weniger Leute auf den Straßen. Die Feierlaune in Hamburgs Ausgehvierteln war am Wochenende infolge des eingeschränkten Verbots des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol sichtbar gedämpft. «Bis jetzt würde ich sagen, war das Verkaufsverbot erfolgreich», sagte ein Sprecher der Polizei Hamburg schon in der ersten Nacht am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Mit der Verkaufseinschränkung sollten die massenhaften Verstöße gegen die Corona-Regelung in den Szene- und Partyvierteln verhindert werden.

Zwar kamen laut Polizei in der Nacht zum Sonntag wieder mehr Menschen nach St. Pauli, ins Schanzenviertel und nach Ottensen. «Trotz der warmen Temperaturen aber auch nicht mehr als sonst», sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Insgesamt seien beide Nächte «an den einschlägigen Corner-Örtlichkeiten unauffällig» verlaufen.

Ersten Eindrücken zufolge seien aber die Gruppen, die an den Wochenenden zuvor schon alkoholisiert nach St. Pauli gekommen seien, um sich dann dort weiter mit billigem Alkohol zu versorgen, weniger geworden. Eine Bilanz dieser bislang als einmalige Maßnahme angelegten Aktion wollten die Bezirke Altona, Mitte und Eimsbüttel am Montag ziehen.

Die erst am Donnerstag per Allgemeinverfügung erlassenen Einschränkungen galten für Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages. Betroffen waren Kioske, Supermärkte, Tankstellen und der sogenannte Gassenverkauf von Alkohol durch Bars oder Lokale.

Bereits in den ersten Stunden nach Beginn des Verbots zeigte sich etwa im Party-Hotspot am Schulterblatt im Schanzenviertel, dass weniger Menschen auf den Straßen feierten als am Wochenende davor. Die Alkoholregale in den Geschäften waren häufig mit Absperrband oder mit Getränkekisten blockiert. In einem Supermarkt am sonst vielfrequentierten Schulterblatt blieben die Kassen gegen 21 Uhr nahezu leer. Nach Angaben eines Kassierers sei an Wochenenden um diese Zeit deutlich mehr los.

Trotz alledem hielten sich auch bei erhöhter Polizeipräsenz mit mehreren Einsatzwagen immer wieder einzelne Gruppen an der Straße vor dem linksautonomen Zentrum Rote Flora auf, die den Mindestabstand nicht einhielten. Einige hielten Bierdosen und Becher in der Hand, die sie offenbar selbst mitgebracht hatten.

Mehrere Kiosks im Schanzenviertel ließen ihre Geschäfte am Freitagabend geschlossen. An den Schaufenstern hing jeweils eine identische Notiz, mit denen die Inhaber ihren Unmut gegenüber dem Senat bekundeten.

Der Betreiber eines Kiosks in der Hein-Hoyer-Straße in der Nähe der Reeperbahn, der die Notiz ebenfalls an seine Tür geklebt hatte, gab den Feiernden im Schanzenviertel eine Mitschuld an dem Verkaufsverbot. «Durch die Schanze haben wir den ganzen Salat, weil die nicht vernünftig bleiben können», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er fühle sich von dem Verbot ungerecht behandelt, weil nur einzelne Bezirke betroffen seien und nicht die ganze Stadt. «Wenn, dann soll es ganz Hamburg treffen», sagte der Mann und verwies auf Feiernde, die ihre Getränke aus anderen Bezirken mitbrächten, um sie in St. Pauli zu konsumieren.

Ein Angestellter eines Kiosks an der Reeperbahn sagte: «Wenn das so weiter geht, dass wir hier nichts einnehmen, dann muss mein Chef den Laden dicht machen und dann verliere ich meinen Job.»

Sollten auch die erlassenen Verkaufsverbote nicht dazu führen, dass die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden, können weitere Maßnahmen folgen. Laut Altonas Bezirksamtschefin Stefanie von Berg (Grüne) könnten dies Betretungsverbote oder ein generelles Trinkverbot von Alkoholika im öffentlichen Raum außerhalb von Gastronomie sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.