Auch Baden-Württemberg und Hessen steigen bei Luca-App aus

| Politik Politik

Nach den Ankündigungen weitere Bundesländer in dieser Woche, wollen auch  Baden-Württemberg und Hessen künftig nicht mehr auf die Luca-App zur Kontaktverfolgung zurückgreifen. Die Luca-App war vor gut einem Jahr mit großen Erwartungen gestartet worden.

Der Vertrag mit dem privaten Betreiber der Software werde in Baden-Württemberg nicht über Ende März hinaus verlängert, bestätigte eine Sprecherin des Sozialministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Stuttgart. Hessens Gesundheistminister Kai Klose (Grüne) teilte in Wiesbaden mit: «Wir haben Kosten und Nutzen gegeneinander abgewogen und sind letztlich zu dem Schluss gekommen, dass wir die Zusammenarbeit über Ende März 2022 hinaus nicht fortsetzen werden.»

Viele Restaurantbesitzer und Veranstalter hatten im vergangenen Jahr mit Hilfe der Luca-App die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte ihrer Besucher ohne Zettelwirtschaft erledigt. Nun sollen die Menschen die staatliche und kostenlose Corona-Warn-App nutzen. Die Luca-App soll aber übergangsweise noch bis Ende März weiterverwendet werden können. Zuletzt war bei einer Anhörung in Baden-Württemberg herausgekommen, dass viele Gesundheitsämter die Luca-App für überflüssig und zu ungenau halten.

Die Luca-App war vor gut einem Jahr mit großen Erwartungen gestartet worden. An dem System entzündete sich aber immer wieder heftige Kritik. Luca-Skeptiker stören sich vor allem am Konzept einer zentralen Datenspeicherung. Außerdem bezweifeln sie, dass das Luca-System die Gesundheitsämter tatsächlich wirkungsvoll unterstützen kann.

Die Verträge mit 13 Bundesländern (alle außer Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen) hatten bislang ein Jahresvolumen von 20 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer. Schleswig-Holstein hat ebenfalls schon gekündigt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.