Aufruf: Offene Arbeitsstellen bei den Arbeitsagenturen melden!

| Politik Politik

Viele Hoteliers und Gastronomen besetzen ihre Arbeitsplätze über unterschiedliche Jobportale und verschiedene andere Wege, z.B. Social Media, Aushänge im Restaurant, Mund-zu-Mund-Propaganda oder Vermittlungsagenturen. Häufig werden dann die offenen Stellen gar nicht mehr bei der Arbeitsagentur oder dem Job Center gemeldet, da sich viele keine erfolgreiche Vermittlung dadurch versprechen. 

Der DEHOGA empfiehlt jedoch, trotz dieser Erfahrungen offene Arbeitsstellen unbedingt bei der Arbeitsverwaltung zu melden, damit diese statistisch registriert werden. Denn die Stellen- und Bewerberzahlen, die bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell erfasst sind, dienen Wissenschaft und Politik dazu, den Arbeitskräftebedarf von Branchen einzuschätzen. Daraus werden dann wiederum politische Konsequenzen abgeleitet. 

Ganz konkret: In der geplanten Reform der Arbeitskräftezuwanderung ist u.a. ein neuer Aufenthaltstitel für sog. „kurzzeitige kontingentierte Zuwanderung“ vorgesehen. Hier legt die Bundesagentur für Arbeit entsprechend des Bedarfes Kontingente für einzelne Branchen oder Berufe fest. Im Rahmen des festgelegten Kontingents dürfen dann unter bestimmten Bedingungen Arbeitskräfte aus Drittstaaten unabhängig von ihrer Qualifikation für bis zu 8 Monate eingestellt werden.

Insbesondere für saisongeprägte Betriebe der Hotellerie und Gastronomie würde das interessante Möglichkeiten begründen. Voraussetzung wird allerdings sein, dass die Bundesagentur für Arbeit einen entsprechenden Bedarf feststellt. Dafür wird sie sich voraussichtlich der Arbeitsmarktstatistik bedienen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.