Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann heute öffnen

| Politik Politik

Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein darf definitiv wie angekündigt ab nächstem Montag unter strikten Auflagen öffnen. Das beschloss die Landesregierung am Freitag. Jedoch lädt das Wetter nicht unbedingt zu einem Kaffee im Freien ein: Der Start in die neue Woche wird wechselhaft. Das sagte eine Meteorologin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) am Sonntag. «Temperaturtechnisch bleiben wir bis Mitte der Woche im einstelligen Bereich», so die Wetterexpertin. Es werde maximal acht Grad warm. Dazu kommt immer wieder Regen. Am Montag können sogar vereinzelt noch Schnee oder Graupelschauer fallen.

Auch am Dienstag ist laut Vorhersage ein Wechsel von Sonne und Wolken mit einigen Schauern zu erwarten. Die Temperaturen pendeln zwischen frischen sieben und neun Grad.

Die Öffnung der Außengastronomie geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die die Landesregierung am Freitag beschlossen hat und die bis zum 9. Mai gilt. Die Änderungen im Einzelnen:

AUßENGASTRONOMIE: Sie darf in Kreisen und kreisfreien Städten mit stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wieder öffnen. Entsprechend den Kontaktbeschränkungen dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben. Medizinische Masken sind Pflicht und dürfen nur am Tisch abgenommen werden. Gästen werden Schnell- oder Selbsttests vor dem Besuch angeraten, Pflicht sind diese aber nicht. Alkohol darf bis 21.00 Uhr ausgeschenkt werden.

MODELLPROJEKTE: Diese können die Gesundheitsämter für Tourismus, Sport und Kultur zeitlich befristet und räumlich abgegrenzt zulassen, nachdem das zuständige Ministerium zugestimmt hat. Damit verbunden sind strenge Schutzmaßnahmen und Testkonzepte.

TESTS: Beschäftigte in Kitas und Tagespflege sollen pro Woche zweimal getestet werden. Sind sie hinreichend geimpft, reicht ein Test.

ALKOHOLVERBOT: Bereiche und Zeiten, in denen das Verbot in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt, werden künftig von den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte festgelegt.

MASKENPFLICHT: Verstöße werden künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Wer aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, muss demnächst ein ärztliches Attest vorlegen. Dies soll zeitnah eingeführt werden. Betroffene sollten bei ihrem Arzt schon jetzt eine entsprechende Bescheinigung anfordern, rät die Regierung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.