Ba-Wü: Landesregierung offen für vorübergehende Rückkehr von Heizstrahlern

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Aus der baden-württembergischen Landesregierung kommt Unterstützung für die Forderung, in diesem Herbst wegen der Corona-Pandemie Heizstrahler zu erlauben. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sprach sich für unbürokratische und flexible Regelungen aus. Sie appellierte an die Kommunen, Heizpilze zumindest für ein Jahr ausnahmsweise für Gastronomen zuzulassen. «So können diese ihre Außengastronomie auch in der kälteren Jahreszeit fortführen - natürlich stets unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln - und ihre Umsätze etwas ankurbeln», teilte die Ministerin am Donnerstag mit. Zahlreiche Betriebe hätten bereits Konzepte für ökologisch nachhaltige Angebote entwickelt.

Zurückhaltender reagierte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). «Heizpilze sind grundsätzlich schlecht für das Klima.» Aber viele Gastronomen könnten darauf angewiesen sein, um ihren Betrieb über die kalten Monate hinweg weiterführen zu können. Es wäre allerdings trotzdem gut, auch Alternativen wie Außenzelte oder die Nutzung von Biogas zu prüfen. «In jedem Fall sollten Heizpilze die Ausnahme bleiben», forderte der Minister. Zuvor hatte die «Stuttgarter Zeitung» über Unterstellers Position zu dem Thema berichtet.

Nach Ansicht von Tourismusminister Guido Wolf (CDU) treibe Menschen, die sich an der frischen Luft sicherer fühlen, die Sorge vor einem größeren Infektionsrisiko im Innenraum um. «Das müssen wir ernst nehmen.» Wenn die pragmatische Lösung Heizpilze seien, dann sollten diese in der Herbst- und Wintersaison genutzt werden. «Ich appelliere daher an die zuständigen Kommunen, eine befristete Ausnahme von den Heizstrahlerverboten, die ich natürlich nicht grundsätzlich in Frage stelle, zu prüfen.»

Der Dehoga hatte zuvor auf die schlechte wirtschaftliche Situation vieler Gastwirte hingewiesen. Sie seien darauf angewiesen, die Außengastronomie so lange wie möglich fortzusetzen. Dafür sollte auch der Einsatz der vielerorts verbannten Heizstrahler erlaubt werden. Ob die entweder mit Gas oder Strom betriebenen Heizgeräte auf öffentlichen Flächen betrieben werden dürfen, entscheiden die Städte und Gemeinden. Aus mehreren großen Städten in Baden-Württemberg kommen Signale, die Regelungen zu überprüfen. (dpa)


 

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