Im Streit um die Rückzahlung von Corona-Hilfen will das Wirtschaftsministerium nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Schlussstrich ziehen. Ressortchefin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) schlug nun in Stuttgart vor, dass Zuschüsse, die auf Grundlage der Richtlinie von Mitte März 2020 bewilligt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereits erfolgte Rückzahlungen würden erstattet. «Mein Ziel ist es, die Weichen dafür noch in dieser Legislaturperiode zu stellen.» Am 8. März ist Landtagswahl und dann endet die Amtszeit der grün-schwarzen Landesregierung.
Wie viel Geld das Vorhaben die Staatskasse insgesamt kostet, ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums noch unklar. Einem Sprecher zufolge geht es insbesondere um 62.200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bisher von den Kleinbetrieben und Selbstständigen zurückverlangt hat.
Die CDU-Politikerin sagte, man sei auf das Finanzministerium zugegangen; derzeit liefen die Gespräche. «Es geht vor allem darum, dass die finanziellen Mittel zügig bereitgestellt werden. Mit dem skizzierten Weg schaffen wir Rechtssicherheit, stellen Vertrauen wieder her und setzen ein klares Signal: Baden-Württemberg steht an der Seite seiner Wirtschaft.» Die Rückabwicklung solle möglichst unbürokratisch laufen. Zunächst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.
Der Vorschlag der Ministerin betrifft nicht alle Corona-Hilfen, sondern nur die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden. Soforthilfen, die später (auf Grundlage der ab 8. April 2020 geltenden Richtlinie) beantragt wurden, sind ebenso wenig betroffen wie z.B. Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe-Programme.
Der DEHOGA Baden-Württemberg begrüßt den Vorschlag der Ministerin, auch wenn wichtige Fragen zur konkreten Abwicklung der Rückzahlungen und zu den aufgelaufenen Zinsen noch nicht geklärt sind. Der DEHOGA hatte auch im Interesse der Planungssicherheit für die Betriebe gefordert, dass die Landesregierung einen Schlussstrich unter dieses Streitthema zieht und dabei auch die Unternehmen ihr Geld zurückbekommen, die im Vertrauen auf die rechtliche Einschätzung des Landes Zuschüsse bereits zurückgezahlt haben. Dem wird der Vorschlag der Ministerin nun gerecht.
Entscheidung zugunsten von mehreren Unternehmen
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte in der Auseinandersetzung um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen mehreren Unternehmern recht gegeben, weil die entsprechenden Bescheide nicht ausreichend konkret waren. Die Firmen hatten sich gegen die Forderungen des Landes erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Die CDU-Politikerin sagte weiter, es sei von Beginn ihr Ziel gewesen, die Situation rund um die Corona-Soforthilfe zügig, rechtssicher und nachhaltig zu befrieden. Offene Verfahren sollten abgeschlossen und bestandskräftige Rückforderungen zurückgeführt werden. Rechtlich sei das nicht ganz einfach. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, man gehen davon aus, dass das Wirtschaftsministerium dafür einen geeigneten, rechtssicheren Vorschlag mache.
Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank vom vergangenen Herbst während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus.
Im Jahr 2021 verlangte die L-Bank von allen betroffenen Unternehmern eine Abrechnung, «ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt», wie der Verwaltungsgerichtshof schreibt. Die L-Bank forderte nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück. (mit dpa)











