Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat den seit langem angekündigten behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz veröffentlicht. Erarbeitet wurde er von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie dem Umweltbundesamt.
Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Seit Beginn des Gesetzesvorhabens haben wir Sie hierzu begleitet und eine Vielzahl von Informationen und Merkblätter bereitgestellt. Für die Umsetzung in der Praxis lassen die gesetzlichen Regelungen jedoch Fragen offen, wodurch Unklarheiten bei der Erfüllung der Anforderungen bestehen.
Der behördliche Leitfaden der LAGA will den von der Mehrwegangebotspflicht betroffenen Adressaten und sonstigen Akteuren Hilfe bieten und dazu beitragen, den Vollzug zu vereinheitlichen. Er löse aber nicht alle Fragen, die sich in der Praxis stellen würden, sagt der DEHOGA.
Die LAGA bestätigt dabei einige der vom DEHOGA vertretenen Positionen zu bestimmten Umsetzungsfragen, weicht in anderen jedoch ab und legt die rechtlichen Regelungen sehr weit aus. Von den Betrieben des Gastgewerbes sollte die derzeitige Praxis daher umgehend überprüft werden.
Hier direkt zu dem Leitfaden:
Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz
Der DEHOGA wird unter Einbeziehung der neuen Hinweise des LAGA-Leitfadens ein aktualisiertes Merkblatt herausgeben. In einem LinkedIn-Post macht der DEHOGA auf diese Punkte aufmerksam: