Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber müssen rechtzeitig auf Urlaubsverfall hinweisen

| Politik Politik

Nach dem Europäischen Gerichtshof hat jetzt auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nur dann am Jahresende oder Ende März erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den Urlaubsanspruch belehrt und dieser den Urlaub trotzdem aus freien Stücken nicht genommen hat. Wie dies zu geschehen habe, lässt das Gericht offen. Der DEHOGA gibt Tipps.

Laut Gericht obliegt dem Arbeitgeber die Initiativlast für die Verwirklichung des Urlaubsanspruchs. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gehalten, „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn - erforderlichenfalls förmlich - auffordert, dies zu tun“. Der Arbeitgeber hat also klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums verfallen wird, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt.

Laut BAG kann der Verfall von Urlaub daher in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

Allerdings ließ das Gericht offen, ab wann genau der Hinweis als rechtzeitig erteilt gilt. Diese Frage werde die Justiz in Zukunft sicher noch beschäftigen, sagte Oliver Klose, Sprecher beim Bundesarbeitsgericht, nach der Urteilsverkündung.

Der DEHOGA empfiehlt Unternehmen, die eine Übertragung von Resturlaubsansprüchen über das Jahresende (31.12.) bzw. einen Übertragungszeitraum (meist 31.3.) hinaus verhindern wollen, entsprechende Nachweise gegenüber dem Arbeitnehmer in der Personalakte zu dokumentieren. Der Arbeitgeber müsse dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen Jahresurlaub zu nehmen und dass ihm die Situation transparent war.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.