Bundesarbeitsgericht erklärt Betriebsratswahlen bei Lieferdiensten für unwirksam

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einer Grundsatzentscheidung die Anforderungen an die Mitbestimmung in der sogenannten Plattformökonomie präzisiert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, reichen reine Liefergebiete ohne eigene Managementstrukturen nicht aus, um einen eigenen Betriebsrat zu wählen. Damit wurden vorangegangene Wahlen in mehreren deutschen Städten für ungültig erklärt.

Fehlende organisatorische Selbstständigkeit in Liefergebieten

Hintergrund der Verfahren waren Anfechtungen eines bundesweit tätigen Essenslieferanten. Das Unternehmen unterscheidet zwischen seinem Hauptsitz, sogenannten Hub-Cities mit Verwaltungspersonal, und Remote-Cities. In Letzteren sind ausschließlich Auslieferungsfahrer tätig, deren Arbeitsalltag nahezu vollständig über eine App gesteuert wird. In Städten wie Braunschweig, Kiel und Bremen hatten die dortigen Fahrer in den Jahren 2022 und 2023 eigene Arbeitnehmervertretungen gewählt.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts bestätigte nun die Urteile der Vorinstanzen und erklärte diese Wahlen für unwirksam. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den Liefergebieten weder um eigenständige Betriebe noch um selbstständige Betriebsteile im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Eine betriebsratsfähige Einheit setze zwingend eine eigene organisatorische Leitung oder zumindest ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus.

Digitale Steuerung ersetzt keine Leitungsmacht

Das Gericht stellte klar, dass diese gesetzlichen Maßstäbe auch dann gelten, wenn die Arbeit digital organisiert wird. Die bloße Zusammenfassung von Fahrern in einem Liefergebiet und die Erstellung eines gemeinsamen Dienstplans genügen demnach nicht für die Bildung eines Betriebsrats. Auch die Tatsache, dass die Beschäftigten vor Ort eine Interessengemeinschaft bilden, ersetze die fehlende Leitungsmacht nicht.

„Eine organisatorische Einheit ist ein Betrieb, wenn sie in den wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten von einer einheitlichen, für diese Einheit bestehenden Leitung gesteuert wird“, so die Begründung des Gerichts. Da die personellen Entscheidungen zentral am Unternehmenssitz getroffen werden und in den Außenstandorten keine lokale Führungsebene existiert, fehlt die rechtliche Grundlage für separate Gremien.

Gewerkschaft kritisiert Realitätsferne der Entscheidung

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) reagierte mit deutlicher Kritik auf das Urteil. Mark Baumeister, NGG-Referatsleiter Gastgewerbe, erklärte: „Das BAG blendet unserer Auffassung nach die Realität digital gesteuerter Arbeit aus. Wer Beschäftigte per App steuert, kontrolliert und sanktioniert, übt Leitungsmacht aus – auch ohne physische Präsenz.“

Die Arbeitnehmervertreter befürchten, dass Plattformunternehmen durch diese Rechtsprechung Mitbestimmungsstrukturen systematisch erschweren können. Die Gewerkschaft fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungslücken zu schließen, um die Mitbestimmung in der Kurierbranche rechtssicher zu verankern. Dies sei insbesondere angesichts von Berichten über geplante Auslagerungen an Subunternehmen notwendig, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.