Bundesgerichtshof verhandelt über Versicherung bei Betriebsschließung im Lockdown

| Politik Politik

Der Bundesgerichtshof befasst sich am Mittwoch (9.00 Uhr) mit der Frage, ob einem Gastronom Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Lockdowns zustehen. Der Kläger aus Lübeck war vor Gerichten unter anderem deshalb gescheitert, weil das Coronavirus nicht ausdrücklich von der Versicherung erfasst werde. Zudem beziehe sich diese auf eine «konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer gerade aus dem konkreten Betrieb erwachsenden Infektionsgefahr» - gelte also nicht für pauschale Anordnungen. Ob das Karlsruher Gericht am Mittwoch ein Urteil fällt, ist offen. (Az. IV ZR 144/21)

Es gibt Zehntausende solcher Verträge, die nicht alle gleich gestaltet sind. Daher kann es mitunter auf den genauen Wortlaut ankommen, was mitversichert ist. In vielen Fällen war somit die Frage, ob Versicherungen für Einnahmeausfälle oder Lohnzahlungen während der Lockdowns aufkommen, unstrittig. Manche Parteien wiederum einigten sich außergerichtlich. Dennoch schauen sowohl die Versicherungs- als auch die Gastrobranche nach Karlsruhe, wie in dem ersten dort verhandelten Fall entschieden wird. Allein beim BGH sind rund 160 vergleichbare Verfahren anhängig.

Hintergrund:

Im März 2020 war die Pandemie so richtig da - und Marco Ceccaroli musste sein Restaurant «Bellavista» im Ostsee-Ferienort Travemünde zwei Monate schließen. «Da war erstmal Panik. Und die Angst, in die Insolvenz zu rutschen», sagt der 53-Jährige. «Staatliche Hilfen gab es damals ja noch nicht.» Im November 2020 folgte ein zweiter Lockdown, diesmal fünf Monate.

Doch Ceccaroli fühlte sich abgesichert, hatte er doch extra eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen gehabt. Die ist zum Beispiel für einen Ausgleich bei entgangenen Einnahmen und fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Lohnzahlungen für Mitarbeiter gedacht. Rund 40 000 Euro wollte Ceccaroli von der Versicherung, bei der er von Anfang an sei. «Ich als Laie verstehe das so, dass ich im Fall der Fälle abgesichert bin.»

Doch die Gerichte sahen das anders: Weil die Corona-Pandemie nicht explizit im Vertrag genannt ist, brauchte die Versicherung nichts zahlen. Ein Angebot von etwa 7000 Euro habe er abgelehnt, sagt der Gastronom. Er zieht nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Nach zwei Niederlagen schätzt er die Chancen als «nicht so gut» ein.

Das oberste deutsche Zivilgericht befasst sich an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) zum ersten Mal mit der Thematik. (Az. IV ZR 144/21) Entsprechend gespannt erwarten sowohl Versicherungs- und Gastrobranche eine Entscheidung. Ob die schon am Mittwoch kommt, ist offen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ging von rund 73 000 Betriebsschließungsverträgen zu Beginn der Pandemie aus - bei rund 3,5 Millionen Betrieben über alle Wirtschaftszweige in Deutschland. Die Betriebsschließungsversicherungen seien dabei nicht für eine Betriebsunterbrechung etwa nach einem Feuer gedacht, sondern speziell zum Beispiel für Gastronomiebetriebe, Großküchen oder für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen. Sollte in einem Hotel das Norovirus ausbrechen oder eine Eisdiele vorübergehend wegen Salmonellen dichtmachen müssen, greifen die Versicherungen.

Genau hier liegt die Krux: Weil in Ceccarolis - vor der Pandemie abgeschlossenen - Police weder Covid-19 noch Sars-CoV-2 namentlich standen, scheiterte er vor den Gerichten. Was versichert ist, hängt also sehr vom genauen Wortlaut ab: Gilt die Versicherung zum Beispiel pauschal oder nur, wenn ein Gesundheitsamt einen konkreten Betrieb schließt? Wird allgemein auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes verwiesen oder auf eine Fassung zu einem bestimmten Zeitpunkt?

Entsprechend unterschiedlich agierten die Versicherungen: Manche zahlten, andere nicht. In einigen Fällen einigten sich beide Seiten außergerichtlich. So hatte das bayerische Wirtschaftsministerium einen Kompromiss erwirkt, wonach 10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze ausbezahlt werden sollten. Nach GDV-Angaben wurden in den vergangenen beiden Jahren rund eine Milliarde Euro für versicherte Schäden nach der Betriebsschließungsversicherung geleistet - der Hauptanteil mit rund 900 Millionen im Jahr 2020.

Landeten Streitfälle vor Gericht, endeten sie meist zugunsten der Versicherer: Der GDV verweist auf 470 erstinstanzliche Verfahren, von denen etwa jedes zehnte gegen die Mitglieder entschieden worden sei. Bei den Berufungsverfahren seien 95 Prozent für die Versicherer geendet. Dennoch gibt es noch zig ungelöste Konflikte: Allein beim BGH sind nach Auskunft eines Sprechers ungefähr 160 vergleichbare Verfahren anhängig. Die Zahl verändere sich quasi täglich.

Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, Ingrid Hartges, hofft nach eigenen Worten auf eine «Trendwende». Nach dem Versicherungsvertragsgesetz müssten Versicherer im Sinne der Kunden «stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln». Eine lange Liste mit Dutzenden Krankheiten oder die juristische Interpretation von Formulierungen könnten überfordern. «Gastronomen sind ja keine Wissenschaftler.»

Die jetzt beklagte Axa-Versicherung wollte sich vor der Verhandlung nicht näher äußern. Der Konzern begrüße aber, dass sich der BGH mit der Frage des Geltungsbereichs der Betriebsschließungsversicherung auseinandersetze. Das schaffe in identischen Fällen Rechtssicherheit.

Für die Zukunft dürfte ein Urteil indes kaum eine Rolle spielen. Laut GDV werden solche Policen regelmäßig erneuert und sind inzwischen angepasst. Auch Ceccaroli hat einen neuen Vertrag bekommen, wie er sagt. In dem stehe nun, dass Pandemien nicht mitversichert seien. Zwei Jahre später braucht er das Geld nach eigener Aussage auch nicht mehr zwingend. Inzwischen seien zudem staatliche Hilfen geflossen.

2003 hatte Ceccaroli das «Bellavista» von seinem Vater übernommen. Während der Lockdowns bot er Außer-Haus-Verkauf für italienische Küche an. «Aber das ist eine Lachnummer», sagt er. So könne man fünf, vielleicht zehn Prozent des üblichen Umsatzes machen. «Aber man hat sonst keine Einnahmen, und die Miete läuft weiter.» Rund 70 Plätze fasst das Restaurant im Innenraum, 170 draußen auf der Terrasse.

Das habe ihm auch sehr geholfen: «Wir hatten die beiden letzten Jahre unglaublich gute Sommer», sagt Ceccaroli. Viele Touristen seien an der Ostsee gewesen. «Da sind wir in einer glücklichen Lage hier.» Bei Kollegen in anderen Regionen Deutschlands sehe das anders aus. (dpa)

Weitere Informationen


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.