Bundeskabinett verlängert erleichterten Zugang zu Kurzarbeit

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Firmen und Beschäftigte mit Problemen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie erhalten weiter erleichterten Zugang zu Kurzarbeit. Das Bundeskabinett ließ am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passieren.

So werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende des Jahres voll erstattet. Bisher sind Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld auf Betriebe begrenzt, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen, auch die Beiträge werden bisher nur bis zu diesem Datum voll erstattet.

Vom 1. bis 25. August hatten Unternehmen für 68 000 Menschen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Viele der Anzeigen gingen laut Bundesagentur für Arbeit nicht mehr auf die Corona-Krise zurück. Laut Verordnung brauchen von der langen Dauer der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen stark belastete Unternehmen jedoch weiter einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen - insbesondere in der Unterhaltungsbranche, im Einzelhandel, in der Reise- und Tourismusbranche sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das gilt zum Beispiel, wenn Unternehmen auch nach Lockerungen kurzfristig erneut Kurzarbeit einführen müssen.

Arbeitsminister Hubertus Heil sagte: «Kurzarbeit hat in der Krise geholfen. Über zwei Millionen Arbeitsplätze wurden gesichert, es ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal.» Die Zahl der Kurzarbeiter sei zwar zurückgegangen, sagte der SPD-Politiker im RTL/ntv «Frühstart» weiter. Aber es gebe Branchen, die hart getroffen seien, das Veranstaltungsgewerbe etwa. «Man darf nicht am falschen Ende sparen.» Die Verlängerung führt zu Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von rund 1,2 Milliarden Euro.


 

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