Bundestag: Grüne legen Antrag zur Streichung der Hotelmeldepflicht vor

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Dass die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sich für eine generelle Abschaffung der Hotelmeldepflicht - für Inländer wie Ausländer – stark macht, ist seit einigen Wochen bekannt. In einem Antrag (Bundestags-Drucksache 19/12372) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die im Schengener Durchführungsübereinkommen geregelte „besondere Melde- und Ausweispflicht von beherbergten Ausländern“ aufgehoben wird. Jetzt müssen alle Parteien Farbe bekennen.

Derzeit verpflichte die Hotelmeldepflicht „alle Personen, die in einer Beherbergungsstätte übernachten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen“ und die Speicherung dieser Daten für bis zu 15 Monate hinzunehmen. Diese Regelung sorge in der Tourismusbranche seit langem für Unmut, so die Grünen. Zum einen beanspruche die Meldepflicht einen erheblichen und bürokratischen Zeitaufwand, in einer durch kleine und mittlere Betriebe geprägten Branche. Zum anderen würden durch die „allein polizeirechtlich motivierte Hotelmeldepflicht“ alle Hotelgäste pauschal als potentielle polizeiliche Gefährder oder potentielle Straftäter angesehen, denn die Erfassung der Daten erfolge anlass- und ereignisunabhängig. Ausländische Reisende müssten sich zusätzlich noch mit einem Ausweisdokument gegenüber Privatpersonen legitimieren. Zudem handele es sich bei der Meldepflicht „um eine unverhältnismäßige, weil verdachtslose Datenerhebung auf Vorrat“.

Der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte dem vor einigen Wochen dem Berliner Tagesspiegel: „Es handelt sich um eine unverhältnismäßige, weil sehr umfangreiche, verdachtslose Datenerhebung auf Vorrat, deren sicherheitspolitische Mehrwert zudem fraglich ist.“ Diese Personendaten dürften bis zu 18 Monate gespeichert werden, was von Notz für „extrem lange“ hält.

Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Tressel, bezeichnet die Hotelmeldepflicht als „zeitlich überholt“. Sie schüre den Unmut der Touristikbranche und „bringt nicht nur bürokratischen Aufwand mit sich, sondern auch unnötige Wartezeiten beim Check-In zur Erfassung der Daten der Reisenden“. Alle Urlauber würden zudem pauschal als potenzielle Straftäter erfasst, sagte Tressel. „Solch eine unverhältnismäßige Datenerhebung auf Vorrat sollte in einer freien Gesellschaft nicht unnötigerweise stattfinden.“ Nach Tressels Angaben wurden in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland 1,5 Milliarden Meldescheine ausgefüllt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts habe das bürokratische Mehrkosten von 1,04 Milliarden Euro nach sich gezogen. „Das ist eine gleichermaßen nutzlose wie auch missbrauchsgefährdete Datenhalde.“

Der Hotelverband Deutschland IHA schrieb neulich auf Facebook: „Die Hotelmeldepflicht ist in ihrer bisherigen Form aus der Zeit gefallen: Die massenhafte und anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung widerspricht allen Datenschutzgrundsätzen. Es sind zudem seit Jahrzehnten keinerlei Fahndungserfolge nachweisbar. Die klaffende ‚Sicherheitslücke‘ und Ungleichbehandlung zur Sharing Economy ist eklatant. Für die Hotels ist die Meldescheinprozedur in ihrer bisherigen Form eine massive bürokratische Belastung und unseren Gästen ist sie einfach nur lästig und unverständlich.

Eine komplette Abschaffung der Hotelmeldepflicht ist allerdings im nationalen Alleingang nicht möglich, weil Europarecht dem entgegensteht. Die Bundesregierung sollte sich daher in der Tat das Ziel setzen, mit den europäischen Partnern das Schengener Durchführungsübereinkommen zeitnah zu modifizieren und auch seine Umsetzung im Schengen-Raum zu harmonisieren. Bis dahin könnte der Deutsche Bundestag aber lediglich die Hotelmeldepflicht für Inländer aufheben, was eine deutlich wahrnehmbare Ungleichbehandlung eines Großteils unserer Hotelgäste zur Folge hätte. Aus diesem Grund plädiert der Hotelverband Deutschland stattdessen dafür, zumindest als erste Entlastungsmaßnahme endlich einen komplett digitalen Check-in im Hotel zu ermöglichen.“


 

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