Corona: Eilanträge von Gastwirten in Brandenburg und Thüringen gescheitert

| Politik Politik

Zwei Gaststättenbetreiber aus Jena und Greiz sind vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale während des Teil-Lockdowns gescheitert. Die Richter in Weimar sahen in den Eilverfahren keine verfassungswidrige Gesetzeslage, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es spreche einiges dafür, dass die Schließung von Gaststätten geeignet, erforderlich und angemessen sei, um Kontakte bei sprunghaft steigenden Infektionszahlen zu reduzieren.

Eine Öffnung der Gasthäuser mit noch strengeren Hygieneauflagen sei bezogen auf das Ziel der Kontaktreduzierung hingegen kein gleich geeignetes Mittel, entschied der zuständige Senat. Im Hauptsacheverfahren müsse jedoch geklärt werden, ob und inwieweit es zulässig sei, zwischen dem Bildungs- und allgemeinen Wirtschaftsbereich sowie der Versammlungs- und Religionsfreiheit auf der einen Seite und dem Bereich der Freizeit-Betätigung auf der anderen Seite zu differenzieren.

Die beiden Gastwirte hatten ihre Eilanträge damit begründet, dass in den vergangenen Monaten ein strenges Hygienekonzept erarbeitet worden sei, welches auch penibel eingehalten worden sei. Die Anordnung zur Gaststättenschließung hielten sie auch unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes insgesamt als unverhältnismäßig.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge mehrerer Gastwirte gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zurückgewiesen. Wie auch bei vorherigen Entscheidungen gegen Eilanträge von Betreibern von Tattoo-Studios, Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios sowie Sonnen- und Fitnessstudios begründeten die Richter ihre ablehnende Entscheidung mit dem derzeitigen Infektionsgeschehen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Pandemie-Lage erfordere ein sofortiges effizientes Handeln. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Gaststättenbetreiber hatten nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die Verordnung keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage habe. Die Schließung sei zudem weder geeignet noch erforderlich und verletze sie unverhältnismäßig in ihrer Berufsausübungsfreiheit, so die Gastwirte; zudem sei sie gleichheitswidrig, weil etwa der Einzelhandel geöffnet bleibe.

Bundesweit gelten seit Anfang November wegen der deutlich steigenden Corona-Zahlen zahlreiche Einschränkungen im Alltag. Bis Ende November müssen etwa Gaststätten, Bars, Museen, Fitness-Center und Kosmetik-, Massage- und Sonnenstudios geschlossen bleiben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.