Corona: Eilanträge von Gastwirten in Brandenburg und Thüringen gescheitert

| Politik Politik

Zwei Gaststättenbetreiber aus Jena und Greiz sind vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale während des Teil-Lockdowns gescheitert. Die Richter in Weimar sahen in den Eilverfahren keine verfassungswidrige Gesetzeslage, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es spreche einiges dafür, dass die Schließung von Gaststätten geeignet, erforderlich und angemessen sei, um Kontakte bei sprunghaft steigenden Infektionszahlen zu reduzieren.

Eine Öffnung der Gasthäuser mit noch strengeren Hygieneauflagen sei bezogen auf das Ziel der Kontaktreduzierung hingegen kein gleich geeignetes Mittel, entschied der zuständige Senat. Im Hauptsacheverfahren müsse jedoch geklärt werden, ob und inwieweit es zulässig sei, zwischen dem Bildungs- und allgemeinen Wirtschaftsbereich sowie der Versammlungs- und Religionsfreiheit auf der einen Seite und dem Bereich der Freizeit-Betätigung auf der anderen Seite zu differenzieren.

Die beiden Gastwirte hatten ihre Eilanträge damit begründet, dass in den vergangenen Monaten ein strenges Hygienekonzept erarbeitet worden sei, welches auch penibel eingehalten worden sei. Die Anordnung zur Gaststättenschließung hielten sie auch unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes insgesamt als unverhältnismäßig.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Eilanträge mehrerer Gastwirte gegen die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zurückgewiesen. Wie auch bei vorherigen Entscheidungen gegen Eilanträge von Betreibern von Tattoo-Studios, Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios sowie Sonnen- und Fitnessstudios begründeten die Richter ihre ablehnende Entscheidung mit dem derzeitigen Infektionsgeschehen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Pandemie-Lage erfordere ein sofortiges effizientes Handeln. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Gaststättenbetreiber hatten nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die Verordnung keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage habe. Die Schließung sei zudem weder geeignet noch erforderlich und verletze sie unverhältnismäßig in ihrer Berufsausübungsfreiheit, so die Gastwirte; zudem sei sie gleichheitswidrig, weil etwa der Einzelhandel geöffnet bleibe.

Bundesweit gelten seit Anfang November wegen der deutlich steigenden Corona-Zahlen zahlreiche Einschränkungen im Alltag. Bis Ende November müssen etwa Gaststätten, Bars, Museen, Fitness-Center und Kosmetik-, Massage- und Sonnenstudios geschlossen bleiben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.