Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern verschärft Gastro-Regeln

| Politik Politik

Die Landesregierung dreht nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom Wochenbeginn bei der Corona-Landesverordnung an vielen Schrauben. Besonders positiv kommen die Änderungen in der Kulturszene an.

Ab Donnerstag gelten aufgrund der neuen Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern Lockerungen für die Kulturszene, den nicht vereinsbasierten Sport und die Testpflicht bei 2G plus. In der Gastronomie schärfte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) jedoch nach.

Künftig werden den Angaben der Landesregierung zufolge auch dann, wenn die Corona-Ampel des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lagus) mit Rot die höchste Stufe erreicht, Museen, Theater, Kinos, Tanzschulen und der nicht vereinsgebundene Sport - wie zum Beispiel Yoga-Studios - geöffnet bleiben können. Wie Drese ausführte, werden Tanzschulen damit dem Vereinssport gleichgestellt. Und der nicht vereinsgebundene Sport wird behandelt wie etwa Fitnessstudios. Überall greifen jedoch in diesem Fall strenge Infektionsschutzmaßnahmen.

Kulturministerin Bettina Martin (SPD) betonte, dass nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichen Corona-Test (2G plus) Zugang zu Kulturbetrieben haben werden. Zudem besteht auch am Platz eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und die Kapazität bleibt eingeschränkt. Den Angaben zufolge dürfen nur 30 Prozent der maximal möglichen Besucher zugelassen werden. Zusätzlich gilt hierfür eine Obergrenze von 200 Menschen.

In der Gastronomie gilt im Unterschied zur bisherigen Regelung auch in Corona-Warnstufe Gelb 2G plus statt 2G. Und in Stufe Grün kommt 2G zur Wirkung statt zuvor 3G (geimpft, genesen oder getestet).

Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann Restaurants und Kneipen diesen Regeln zufolge also in keinem Fall besuchen. Die CDU bezeichnete diese Änderung im Landtag als deutliche Verschärfung, dies wurde kritisiert.

Die ausgeweiteten 2G-plus-Regeln haben jedoch für Geimpfte und Genesene weniger Auswirkungen, da die Testpflichten gelockert wurden. Nicht mehr testen müssen sich demnach ab Donnerstag bei 2G plus zusätzlich zu den Geboosterten - also Menschen mit Auffrischungsspritze - auch Zweifach-Geimpfte ab 2 Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests.

Wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Schwerin mitteilte, sei es schwer zu erklären, weshalb jemand als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten zwar von der Quarantäne ausgenommen sei, jedoch im Restaurant trotz Geimpft- oder Genesenen-Status einen zusätzlichen Test brauche.

Ein Ministeriumssprecher verwies auf Nachfrage zudem auf andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in denen diese Ausnahmen ebenfalls gelten würden. Die kürzliche Lockerung der Quarantäne-Regeln sei mit den speziellen Gegebenheiten der Omikron-Variante begründet worden.

Lars Kaderali, Bioinformatiker der Uni Greifswald, gab jedoch zu bedenken, dass ein frisch Geimpfter oder Genesener zwar besser vor einer Infektion mit schwerem Verlauf geschützt ist als ein Mensch, bei dem dies mehrere Monate her ist. Jedoch gelte bei Omikron: «Jemand der geboostert ist, hat ein höheres Schutzniveau und eine breitere Antikörperantwort als jemand nach der zweiten Impfung.» Der Experte, der auch Mitglied im Beratungsgremium der Bundesregierung ist, bezeichnete die Regelung aus wissenschaftlicher Sicht als Kompromiss.

In der Kulturszene stieß die Ankündigung der neuen Regeln auf Zustimmung. «Es ist eine gute Entscheidung, dass die Landesregierung den Forderungen der Kulturverbände gefolgt ist», sagte der Verbandsvorsitzende des Museumsverbands MV, Steffen Stuth, am Mittwoch der dpa. Die Museen hätten damit Planungssicherheit und eine Zukunftsperspektive. «Das ewige Auf und Zu ist damit vom Tisch.»

Die Museen seien vorbereitet, bräuchten allerdings ein paar Tage Vorlaufzeit bis zur Öffnung. Dies hänge beispielsweise mit der Personalplanung zusammen. «Ich gehe davon aus, dass alle Museen wieder öffnen werden - die einen früher, die anderen später.»

Auch aus dem Volkstheater in Rostock kam ein positives Echo: «Wir freuen uns sehr über den Öffnungsplan für die Kultureinrichtungen und auf die Wiederbegegnung mit dem Publikum nach den Winterferien», sagte Intendant Ralph Reichel. Er gehe davon aus, dass das Theater in der Zeit nach den Winterferien wieder öffnen werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».