Corona Verordnung Saarland - 2G-plus-Regel in Außengastronomie

| Politik Politik

Corona Verordnung Saarland: Im Saarland treten neue Corona-Regeln zur Quarantäne am Freitag (14.01.) in Kraft. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 7. Januar sieht eine angepasste Verordnung vor, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.

Demnach sind dann Kontaktpersonen ohne Symptome von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder ihre Grundimmunisierung (in der Regel zweimal geimpft) weniger als drei Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren positives PCR-Testergebnis jünger als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.

Für alle Übrigen enden in der Regel Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht frühestens nach sieben Tagen. Bei Schülern und Kindern über drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist das «Freitesten» fünf Tage nach der «Absonderung» möglich. Auch hier gilt: Sie dürfen keine Symptome haben. Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis 28. Januar.

Corona Verordnung Saarland: 2G-plus-Regel in Außengastronomie

Ab Freitag greift zudem die 2G-plus-Regel in Außenbereichen der Gastronomie. Das heißt: Zutritt haben dort nur geboosterte Personen sowie zweifach Geimpfte oder Genesene mit negativem Testergebnis. Neu ist laut Gesundheitsministerium auch, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern untersagt sind.

Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Saar, Frank C. Hohrath, kritisierte den Schritt im Saarland dennoch scharf. „Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben!“, heißt es in einem internen Schreiben. Ministerpräsident Hans (CDU) habe nach der MPK versichert, dass sich im Land durch deren Beschluss nichts ändere.

Und: Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu vereinfachen, kann ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für mehrere Händler die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und das beispielsweise durch Armbändchen für Kunden deutlich machen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.