Corona: Welche Storno-Regeln gelten für Urlaub und Reisen im Hochrisikogebiet

| Politik Politik

Steht nun der schon gebuchte Skiurlaub in Tirol oder Kärnten auf der Kippe? Die Hochstufung fast ganz Österreichs zum Corona-Hochrisikogebiet dürfte manchen Wintersportler verunsichern.

Auch Tschechien und Ungarn gelten vom Sonntag (14. November) an wieder als Hochrisikogebiete. Doch was bedeutet diese Entscheidung der Bundesregierung aus reiserechtlicher Sicht? Eine Übersicht.

Individualreisende müssen sich selbst absichern

Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum stellt klar: Die Einstufung als Hochrisikogebiet hat erst einmal keine Auswirkungen auf Touristen, die ihren Urlaub ohne Veranstalterhilfe selbst gebucht haben. Ein Recht auf kostenlose Stornierung der Unterkunft ergibt sich dadurch nicht. Es gibt laut der Expertin nur zwei Ausnahmen:

Erstens gibt es dann eine Ausnahme, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters - ob Hotel oder Ferienwohnung - ausdrücklich etwas anderes vorsehen, zum Beispiel ein kostenloses Stornorecht bis kurz vor Abreise. «Falls nicht, muss ich auf die Kulanz des Anbieters hoffen», sagt Wojtal. Individualtouristen müssen bei der Buchung also immer selbst auf gute Stornobedingungen achten.

Zweitens ergäbe sich ein Stornierungsrecht, falls Österreich oder eine Region im Land ein offizielles Beherbergungsverbot aussprächen. «Denn in diesem Moment kann das Hotel den Vertrag nicht erfüllen», erklärt Wojtal. Solch ein Verbot ist derzeit aber nicht in Sicht.

«Sind Anreise und Unterbringung möglich, selbst wenn es unter Quarantäne-Bedingungen wäre, müssen Urlauber zahlen», sagt Wojtal. Gleiches gilt für Flugtickets: Startet die Maschine, können sich Reisende individuell gebuchte Tickets nicht einfach erstatten lassen.

Bei Pauschalurlaubern entscheidet der Einzelfall

Und wie sieht es für Pauschalurlauber aus? Wird ein Land zum Hochrisikogebiet, spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus. In der Zeit vor Corona war eine solche Warnung ein deutlicher Hinweis auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Daraus ergab sich in der Regel für Veranstaltergäste das Recht, kostenlos zu stornieren.

Doch die Lage ist heute anders: «Ob nach über einem Jahr Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet wird, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt», sagt Wojtal.

Aufgrund der unklaren Rechtslage rät die Expertin Betroffenen, die auf eine Reise in ein Hochrisikogebiet verzichten wollen, mit ihrem Veranstalter eine gütliche Einigung zu suchen. Oft zeigten sich Anbieter kulant und ermöglichen etwa kostenlose Umbuchungen auf andere Ziele oder Reisezeiträume. «Inwieweit Veranstalter auch kostenlose Stornierungen ermöglichen, steht in deren Ermessen.»

Ebenfalls wichtig: Die Reise muss ohnehin unmittelbar bevorstehen, also maximal vier Wochen in der Zukunft liegen. Nur dann ist relativ absehbar, ob weiterhin außergewöhnliche Umstände vorliegen dürften, wenn der Reisende sich auf den Weg in den Urlaub macht.

«Liegt die Reise noch weiter in der Zukunft, kommen die normalen Stornogebühren auf den Reisenden zu, falls er sich jetzt schon zum Rücktritt entschließt», erklärt Wojtal. Besser also ist: abwarten.

Ein- und Rückreisebestimmungen beachten

Was bedeutet die Einstufung als Hochrisikogebiet für das Passieren der Grenze? Natürlich gelten weiterhin die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes - also von ÖsterreichTschechien und Ungarn. Diese Informationen, abrufbar auf der Website des Auswärtigen Amtes, sollten Urlauber auf jeden Fall kennen.

Aus der Einstufung zum Hochrisikogebiet ergeben sich zudem bestimmte Vorgaben bei der Rückkehr nach Deutschland. Ungeimpfte müssen daheim für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich frühestens fünf Tage nach der Wiedereinreise mit einem negativen Test davon befreien. Für Geimpfte und Genese gibt es eine solche Quarantänepflicht aber nicht.

Außerdem müssen alle Reisenden eine Einreiseanmeldung ausfüllen, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet heimkehren. Das geht online, aber im Notfall auch auf Papier. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Das gleiche gilt für Urlauber, die auf dem Weg nach Hause lediglich ein Hochrisikogebiet durchfahren - zum Beispiel Österreich auf dem Weg von Kroatien zurück nach Deutschland.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.