Dehoga Rheinland-Pfalz warnt vor Gästen aus Gütersloh und Warendorf

| Politik Politik

Der Hotel- und Gaststättenverband in Rheinland-Pfalz hat sich gegen Gäste aus den zwei von einem massiven Corona-Ausbruch betroffenen Kreisen in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Hotels und Gaststätten in Rheinland-Pfalz sollten vorerst keine Besucher aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf aufnehmen, sagte Präsident Gereon Haumann dem SWR-Fernsehen. «Der Gesundheitsschutz in den Betrieben wiegt schwerer als der Umsatzverlust, wenn Gäste abgewiesen werden.»

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen hatten am Dienstag den Alltag von mehr als 640 000 Menschen in den beiden NRW-Kreisen rund um die größte deutsche Fleischfabrik erheblich eingeschränkt. Dort treten viele der im übrigen Bundesgebiet inzwischen weitgehend aufgehobenen Pandemie-Schutzmaßnahmen zumindest bis zum 30. Juni wieder in Kraft. Die Gesundheitsminister der Länder wollen am Mittwoch in einer Telefonkonferenz über ein gemeinsames Vorgehen nach den massenhaften Corona-Neuinfektionen beim Fleischverarbeiter Tönnies beraten.

Auch andernorts wurde schon auf den Ausbruch reagiert. Auf der Ostseeinsel Usedom wurden am Montag 14 Menschen aus Corona-Hotspots aufgefordert, vorzeitig abzureisen. In Bayern dürfen Beherbergungsbetriebe künftig keine Menschen mehr aufnehmen, die aus einem Kreis einreisen, in dem die Zahl der Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Ausnahmen gibt es nur für Menschen, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. In Schleswig-Holstein müssen Reisende aus Corona-Risikogebieten wie dem Kreis Gütersloh nach ihrer Einreise für 14 Tage in Quarantäne.

Haumann teilte der dpa in Mainz mit, der Dehoga empfehle seinen Mitgliedern, bis auf weiteres auf Gäste aus den betroffenen NRW-Kreisen verzichten. «Wir möchten die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Rheinland-Pfalz nicht gefährden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.